Lohnsteuerkarten erhältlich
15.11.2005 | Herten
Es wird empfohlen, die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, besonders hinsichtlich der Steuerklassenwahl, zu prüfen.
Änderungen der Steuerklassen, die bis zum 31.12.2005 beantragt werden, gelten ab 01.01.2006.
Werden Steuerklassen im Laufe des Jahres 2006 geändert, so gilt die Änderung erst zum nächsten Ersten des folgenden Monats.
Steuerklassenwechsel können grundsätzlich nur einmal im Jahr vorgenommen werden.
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Lohnsteuerkarten ändern zu lassen, wenn bis zum 31.12.2005 Änderungen in einem der folgenden Bereiche eingetreten sind:
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Lohnsteuerklasse
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Familienstand
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Kinderfreibetrag
Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2006 nicht mehr berücksichtigt. Kinderfreibeträge für diese Kinder sowie für Pflegekinder können auf Antrag beim Finanzamt Marl aufgetragen werden.
Ebenfalls können fehlende Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte für eine Schwerbehinderung nur beim Finanzamt eingetragen werden.
Entsprechende Anträge für die Eintragung von Kinderfreibeträgen oder für eine Schwerbehinderung sind beim Finanzamt Marl, beim Bürgerservice oder bei der Information im Eingang des Rathauses erhältlich.
Bei der Verteilung der Lohnsteuerkarten wurde festgestellt, dass vor allem viele ältere Einwohner keine Lohnsteuerkarte mehr benötigen. In diesen Fällen bitten wir darum, die Lohnsteuerkarten dem Bürgerservice zurückzugeben.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservices gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten des Bürgerservices:
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Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 16:00 Uhr
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Donnerstag: 8:00 bis 17:30 Uhr
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Freitag: 8:00 bis 12:30 Uhr
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Jeder Erste Samstag im Monat: 10:00 bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten des Finanzamtes Marl im Hertener Rathaus (Zi. 66, Erdgeschoß):
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Montag und Donnerstag: 13.00 bis 16.00 Uhr
Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de



