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Magdeburg, 16. November 2005
Mitführungsverbot von Graffiti-Gegenständen erhöht Verfolgungsdruck gegen illegale Sprayer

Magdeburg.

Seit Beginn des Jahres verhängt das städtische Ordnungsamt gegen hartnäckige Sprayer der Graffiti-Szene Verfügungen, die diesen das Mitführen bestimmter graffititypischer Gegenstände, wie z.B. Spraydosen, Farbstifte und Graffiti-Vorlagen untersagen. Inzwischen wurden sieben Mitführungsverbote verhängt.

"Zur wirksamen Strafverfolgung von Graffiti-Delikten muss man die Täter regelmäßig auf frischer Tat stellen, was sich in der Praxis stets als schwierig erweist", begründet der Beigeordnete für Kommunale, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz, den einsatz neuer Instrumente im Kampf gegen illegale Graffiti und Schmierereien. "Anhand der Mitwirkungsverbote können wir gegen auffällig gewordene Sprayer vorgehen und Graffitis verhindern. Der Verfolgungsdruck auf die Sprayer wird dadurch erhöht."

Ende September hat die Stadt nochmals drei Mitführungsverbote erlassen, so dass die Anzahl auf insgesamt sieben gestiegen ist. Von diesen Verfahren sind sechs inzwischen rechtskräftig. Lediglich in einem Verfahren wurde Widerspruch eingelegt, welcher derzeit dem Landesverwaltungsamt zur Entscheidung vorliegt. Gleichzeitig wurden vier anhängige Verfahren eingestellt, da der Nachweis der Mehrfachtäterschaft nicht erbracht werden konnte.

Eine Person wurde im Oktober mit entsprechenden Gegenständen durch die Polizei ertappt. Bezüglich des Graffiti-Delikts konnte ein Strafverfahren eingeleitet werden. Aufgrund des Mitwirkungsverbotes wurden gleichzeitig sämtliche Graffiti-Gegenstände sichergestellt. Zudem wird wegen dem Verstoß gegen das Mitführungsverbot ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro verhängt.



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