Höhere Zuschüsse bei gewerblichen Investitionen
05.12.2005 | Herten
Förderberatung bei der Wirtschaftsförderung Herten
Die Richtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen sind jetzt in einigen wesentlichen Punkten geändert worden. Für Unternehmensgründerinnen und –gründer wurde jetzt der Fördersatz auf 28 Prozent erhöht.
Das gilt auch für kleine Unternehmen (Unternehmensgröße nach EU-Richtlinien) bei der Markteinführung neuer innovativer Produkte. Auch andere Investitionsmaßnahmen, die Arbeitsplätze schaffen, werden jetzt mit 25 Prozent gefördert.
Die Fördermittel werden von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Bislang galt ein Fördersatz von bis zu 23 Prozent. Mit der Neuregelung sollen insbesondere Existenzgründungen unterstützt werden. Im Gegenzug wurde die besondere Förderung bei Frauenarbeitsplätzen- und Ausbildungsstellen eingestellt.
Trotz der auslaufenden Förderphase für die Ziel-2-Region können auch für 2006 noch Mittel beantragt werden.
Das Team der Hertener Wirtschaftsförderungsagentur berät Sie gerne bei weitergehenden Fragen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen in Herten, Tel. 02366/ 303 616, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@herten.de



