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Leverkusen, 05. Januar 2006

Ohne gültigen Parkausweis droht gebührenpflichtige Verwarnung

 

 

Am Mittwoch, dem 14. Dezember 2005, hat der Fachbereich Straßenverkehr die Bewohnerparkausweise für den Bezirk E und F in Leverkusen-Wiesdorf versandt. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vollständig ausgefüllter Antrag, der beim Fachbereich Straßenverkehr einzureichen war und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.

 

Sind Anträge (auch Nutzungsbescheinigungen/

Fahrzeugscheinkopien) oder Zahlungen zu spät eingegangen, und ist deshalb eine gebührenpflichtige Verwarnung auf einem Anwohnerparkplatz erfolgt, kann dieses Verfahren nicht eingestellt werden.

 

Alle Bewohner, die in den Bezirken E und F wohnen, und noch einen Parkausweis benötigen, mögen sich bitte, innerhalb der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr), an den Fachbereich Straßenverkehr wenden. Die Mitarbeiterinnen sind unter den Telefon-Nummern 0214-406-3647; 3648 oder 3649 erreichbar.

 

Zum Bewohnerparkbezirk E und F sind folgende Straßenteile zugehörig:

 

Ehrlichstraße

F.-F.-Runge-Straße

Havensteinstraße

Hermann-von-Helmholtz-Straße

Rathenaustraße

Speestraße

Weddigenstraße

 

Carl-Duisberg-Straße

Carl-Rumpff-Straße

Christian-Hess-Straße

Friedrich-Bayer-Straße

Friedrich-Weskott-Straße

Henry-T.-V.-Böttinger-Straße

Ludwig-Girtler-Straße

Philipp-Ott-Straße

 



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