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Genehmigung für Kinder-Tagespflege nötig


Anträge beim Kreisjugendamt stellen
17. Januar 2006

Leer -Wer Kinder in die Tagespflege nimmt, braucht dafür eine Genehmigung. Auf diese noch relative neue gesetzliche Vorschrift weist das Kreisjugendamt Leer hin. Der Gesetzgeber wolle den Schutz von Kindern und Jugendlichen stärken und reagiere damit auch auf Berichte über Kindesmisshandlungen und –vernachlässigungen.

Die Genehmigung kann beim Kreisjugendamt schriftlich formlos oder noch einfacher telefonisch bei den zuständigen Mitarbeitern unter den Telefonnummern 0491 / 926-1269, 926-1706 und 926-1738 beantragt werden. Wenn es nach der Überprüfung durch das Jugendamt keine Bedenken gibt, wird die Pflegeerlaubnis fünf Jahre und für die Betreuung von höchstens fünf fremden Kindern erteilt.

Wer ohne die vorgeschriebene Erlaubnis eine Tagespflege übernimmt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Tagespflege im Haushalt der Eltern des Kindes durchgeführt wird, wenn sie kostenlos übernommen wird oder nicht länger als 15 Stunden wöchentlich oder insgesamt nicht länger als drei Monate ausgeübt wird.

Zu den neuen Vorschriften im „Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe“ gehört auch, dass Mitarbeiter im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und in Einrichtungen zur Kinderbetreuung auf ihre Eignung hin überprüft werden müssen. Insgesamt will der Gesetzgeber den Schutzauftrag der Jugendämter stärken und Qualitätskriterien für die Tagesbetreuung von Kindern einführen. Die Kindertagespflege für die Kinder im Alter bis zu drei Jahren soll damit aus ihrem Schattendasein heraustreten und neben der Betreuung in Kindertagesstätten ein gleichwertiges Betreuungsangebot darstellen.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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