Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 01. Februar 2006
Schulanfänger für 2007 rechtzeitig anmelden
Nicht vergessen!

Magdeburg.

Bis zum 1. März 2006 müssen Eltern, deren Kinder bis zum 30. Juni 2007 das sechste Lebensjahr vollenden bzw. die vor dem 1. Juli 2001 geboren wurden, die entsprechende Anmeldung in der zuständigen Grundschule des Schulbezirkes vornehmen. Dies gilt auch, wenn das Kind eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll. Auf Antrag der Eltern können auch Kinder eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind.

Bei der Anmeldung muss die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden. Über Aufnahme, Zurückstellung, eine sonderpädagogische Förderung oder das Überspringen des ersten Schuljahrgangs entscheidet der Schulleiter.

Eltern, die für ihr Kind eine Hortbetreuung wünschen, werden gebeten, gleichzeitig mit der Anmeldung zum Schuljahr 2007/2008, spätestens jedoch bis zum 1. Februar 2007 auch die Anmeldung in dem für die Grundschule zuständigen Hort vorzunehmen. Erfolgt die Hortanmeldung bis dahin nicht, kann der Rechtsanspruch auf die Hortbetreuung erst wieder im darauf folgenden Schulhalbjahr geltend gemacht werden.

Bei Fragen zu den zuständigen Grundschulen oder zu anderen Problemen, die die Schulanmeldung betreffen, stehen die Mitarbeiter des städtischen Sport- und Schulverwaltungsamtes unter den Rufnummern 5 40 30 08 und 5 40 30 14 zur Verfügung. Fragen zur Hortanmeldung werden im Jugendamt unter den Rufnummern 5 40 31 21 und 5 40 31 55 beantwortet.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
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