Bescheide über Grundbesitzabgaben versendet

03.02.2006 | Herten

Rechtsmittel gegen Grundsteuermessbescheid nur beim Finanzamt einzulegen

Die Stadt Herten hat am heutigen Freitag, 3. Februar, die Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2006 versendet. In diesem Zusammenhang wird auf Folgendes hingewiesen: Seit dem 01. August 2005 ist am Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer anhängig. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Grundsteuerfestsetzung für von ihnen selbst genutztes Wohneigentum.

Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nicht darüber entschieden, ob die Beschwerde angenommen wird. Für den Fall der Annahme ist im Weiteren fraglich, ob der Beschwerde stattgegeben wird.
 
Daher empfiehlt die Stadt Herten, die Annahme der Beschwerde bzw. die Entscheidung darüber abzuwarten, bevor Rechtsmittel eingelegt werden.

Falls Grundstückseigentümer kurzfristig Rechtsmittel einlegen wollen,  sollte Folgendes beachtet werden:

Die Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren bemessen und festgesetzt. Zunächst wird in einem Grundsteuermessbescheid, den das örtliche Finanzamt erlässt, ein Grundstück bewertet. Die Stadt Herten erlässt aufgrund dieser Vorgaben den Grundsteuerbescheid, der die Höhe der Grundsteuer festsetzt. An die Angaben bzw. die Feststellungen in dem Grundlagenbescheid ist die Stadt Herten gebunden.

Mit der Argumentation der Verfassungswidrigkeit des Grundsteuerrechts kann nur mit einem Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid oder einem Antrag auf Aufhebung desselben beim Finanzamt Marl vorgegangen werden, nicht aber durch einen Widerspruch gegen den Bescheid über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2006.

Der Grundsteuermessbescheid ist in den meisten Fällen nicht mehr anfechtbar, da ein neuer Grundlagenbescheid des Finanzamtes Marl nur bei einer Neuveranlagung, z. B. nach einem Eigentümerwechsel, erlassen wird . Bei Einlegung von Rechtsmitteln empfiehlt es sich daher,  als Grundstückseigentümer beim Finanzamt Marl einen Antrag auf Aufhebung des Grundsteuermessbescheides zu stellen und gleichzeitig das Einverständnis zu erklären, dass das Verfahren bis zur Entscheidung durch das Verfassungsgericht ruhen kann.

Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de