Bocholt, 06. Februar 2006
Günstige Darlehen für den Traum vom Eigenheim
Nach Wegfall der Eigenheimzulage: Land intensiviert soziale Wohnraumförderung
Bocholt (pd).
Der Traum vom Kauf oder Bau eines Eigenheims muss trotz des Wegfalls der Eigenheimzulage nicht geplatzt sein: Das Land NRW hat die Richtlinien für die soziale Wohnraumförderung geändert.
Davon profitieren Haushalte, in denen mindestens eine volljährige Person und ein Kind unter 18 Jahren oder eine schwerbehinderte Person leben. Für diesen Personenkreis haben sich die Einkommensgrenzen geändert. Außerdem ist der Darlehensrahmen erhöht worden.
"Die Einkommensgrenze selbst ist um fünf Prozent erhöht worden. Dadurch erweitert sich der Kreis der förderberechtigten Haushalte, die durch Bildung von Vermögen und mietfreies Wohnen im Alter eine eigenverantwortliche Altersvorsorge treffen möchten, in beachtlichem Umfang", sagt Siegfried Volmering, Leiter des städtischen Geschäftsbereichs "Wohnen". Hier werden die Förderanträge bearbeitet.
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind jeweils im Einzelfall durch Vorlage von entsprechenden Einkommensnachweisen zu ermitteln. Anschließend sind zwei Varianten zu unterscheiden.
Modell "A" gilt für Haushalte mit geringem Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze.
Modell "B" ist eine Neuerung, von der erstmalig Städte wie Bocholt, die außerhalb von Ballungskernen liegen, profitieren. Eine Förderung erhalten danach auch Haushalte mit mittlerem Einkommen bis zu 40 Prozent über der Einkommensgrenze.
Zur Verdeutlichung zwei Beispiele.
- Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern und mit einem Gesamteinkommen von brutto höchstens 42.000 Euro kann im Fördermodell A mit einem Grundförderdarlehen in Höhe von 45.000 Euro (bisher 37.500 Euro) plus 5.000 Euro für jedes Kind, insgesamt also mit Darlehensmitteln in Höhe von 55.000 Euro, ausgestattet werden. Das Darlehen ist zunächst zinsfrei und ist mit 1 % zu tilgen.
- Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern und mit einem Gesamteinkommen von brutto höchstens 58.000 Euro kann im Fördermodell B mit einem Grundförderdarlehen in Höhe von 20.000 Euro plus 5.000 Euro für jedes Kind, insgesamt also mit Darlehensmitteln in Höhe von 30.000 Euro, gefördert werden. Das Darlehen wird zunächst mit 2 % verzinst bei 1% Tilgung.
Abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und abweichend von den Beispielsfällen können sich höhere oder niedrigere Bruttoeinkommensgrenzen ergeben.
Nähere Auskünfte erteilt der Geschäftsbereich Wohnen während der Öffnungszeiten und telefonisch unter 02871/953-455 und –456.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Siegfried Volmering, Gerschäftsbereich Wohnen, 02871/953-454