An Weiberfastnacht, 23. Februar, gelten für die folgenden städtischen Fachbereiche und Einrichtungen mit Publikumsverkehr geänderte Öffnungszeiten:
* An Weiberfastnacht ist das Bürgerbüro im Rathaus Wiesdorf und in Opladen, Verwaltungsgebäude Goetheplatz 1 – 4, von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
* Der Fachbereich Straßenverkehr,
Haus-Vorster Straße 8 in Opladen, öffnet ebenfalls von 8.00 bis 12.00 Uhr.
* Die städtische Bauverwaltung im Elberfelder Haus in Wiesdorf, Hauptstraße 101, ist von 8.30 bis 12.00 Uhr für Publikum geöffnet.
* Der Fachbereich Gesundheit und Soziales schließt an Weiberfastnacht um 12.00 Uhr die Pforten.
* Die städtischen Kindertageseinrichtungen regeln individuell in Absprache mit dem Elternrat die jeweiligen Öffnungszeiten. Die nötige Kinderbetreuung bleibt jedoch auch am Nachmittag von Weiberfastnacht gewährleistet.
* Im Fachbereich Kinder und Jugend entfallen an Weiberfastnacht die ansonsten an Donnerstagen üblichen Abendsprechstunden.
* Die Information Jugend und Familie im Verwaltungsgebäude Goetheplatz 1-4 in Opladen schließt um 12.30 Uhr.
* Die Gebäude der Agentur für Arbeit und der AGL, Heinrich-von-Stephan-Straße 18 und Heinrich-von-Stephan-Straße 6a in Leverkusen-Wiesdorf, schließen für das Publikum an Weiberfastnacht um 12.30 Uhr.
Rosenmontag bleiben alle städtischen Dienstgebäude sowie die Agentur für Arbeit und AGL geschlossen. Karnevalsdienstag gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.