Wahlbenachrichtigungen sind unterwegs, Briefwahl ab 27. Februar möglich
Landtagswahl am 26. März 2006
Magdeburg.
Die organisatorische Vorbereitung der Landtagswahl am 26. März läuft auf Hochtouren. "In dieser Woche beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen, ab kommenden Montag kann in der Briefwahlstelle schon gewählt werden", fasst Kreiswahlleiter Holger Platz den aktuellen Stand der Vorbereitungen zusammen.
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 26. März an alle von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse der Magdeburger Wahlbezirke eingetragenen Wahlberechtigten erfolgt in dieser und der kommenden Woche. Mit der Zustellung ist als Dienstleister die Firma "evus" beauftragt.
Aus der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse des Wahllokals zu ersehen, das der/die Wahlberechtigte aufsuchen soll. Ein aufgedrucktes Rollstuhl-Symbol zeigt an, ob es für Rollstuhlfahrer geeignet ist. "Damit haben wir unseren Service für Behinderte noch einmal verbessert", weist Kreiswahlleiter Holger Platz auf eine Neuerung hin. "Behinderten, die auf ihrer Wahlbenachrichtigung kein solches Symbol finden und die nicht per Briefwahl wählen möchten, teilt die Briefwahlstelle auf Anfrage mit, wo sich in ihrem Wahlkreis ein geeignetes Wahllokal befindet. Dort können sie mit Wahlschein wählen." Ein Verzeichnis der behindertengerechten Wahllokale wird in der kommenden Woche auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt abrufbar sein.
Seit Wochenbeginn werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. "Wer bis zum 4. März keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss sich unbedingt in der Zeit vom 6. bis 10. März in der Briefwahlstelle des Wahlamts, Katzensprung 2, melden", bittet Holger Platz alle Wahlberechtigten, den Eingang der Wahlbenachrichtigung zu prüfen. "Wer diese Frist versäumt, kann möglicherweise am 26. März nicht wählen."
Vom 6. bis 10. März kann das Wählerverzeichnis in der Briefwahlstelle einge-sehen werden. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Ab sofort ist auch die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen möglich. Das kann schriftlich - z. B. unter Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrags, per Telefax unter 540 28 21 oder per E-Mail unter der Adresse wahlamt@magdeburg.de erfolgen.
Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die gegebenenfalls abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Außer bei E-Mail ist der Antrag durch die antragstellende Person eigenhändig zu unterschreiben. Telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich in der Briefwahlstelle, Katzensprung 2, beantragt werden. Sie ist ab 27. Februar wie folgt geöffnet:
Montag und Mittwoch von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr,
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr,
Freitag von 8 bis 12 Uhr
am 24.3. auch 13 bis 18 Uhr.
"Ab 27. Februar können Wahlberechtigte auch direkt in der Briefwahlstelle ihre Stimme abgeben", weist Kreiswahlleiter Holger Platz auf diesen besonderen Service hin. "Davon sollten vor allem diejenigen Gebrauch machen, die am Wahltag nicht in Magdeburg sind." Ein Wählen in Vertretung ist nicht möglich, denn das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Briefwahlunterlagen dürfen jedoch bei Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht auch an Dritte ausgehändigt werden.
Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist bis Freitag vor der Wahl (24. März), 18 Uhr, möglich. Nur im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Wer durch Briefwahl wählen will, erhält außer dem Wahlschein folgende Briefwahlunterlagen:
- einen amtlichen Stimmzettel des zutreffenden Wahlkreises (10 - 13),
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzt, muss dafür sorgen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingeht.
Die 158 Wahllokale in den vier Magdeburger Wahlkreisen sind am 26. März von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Welches Wahllokal aufgesucht werden muss, ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. "Nur dort ist der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen", erklärt Kreiswahlleiter Holger Platz. "Wer ein anderes Wahllokal aufsuchen möchte, muss dafür einen Wahlschein beantragen." Dies ist in der Briefwahlstelle bis 24. März 18.00 Uhr möglich.
Die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale am Wahlabend um 18.00 Uhr ist öffentlich, ebenso die Auszählung der Briefwahlstimmen im Rathaus.
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