Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 22. Februar 2006

Alkoholkontrollen während des Rosenmontagszuges

Bocholt (pd).

Polizei und Stadtverwaltung werden während des Bocholter Rosenmontagszuges unter jugendlichen Besuchern Alkoholkontrollen durchführen. Rund 40 Kräfte von Polizei, Ordnungs- und Jugendamt sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Liebfrauenplatz, Gasthausplatz und Rathausvorplatz im Einsatz.

Es werden Taschen und Rucksäcke kontrolliert. Unbefugt konsumierter oder mitgeführter Alkohol wird sichergestellt. Außerdem haken die Ordnungskräfte gezielt nach, wie die Jugendlichen in den Besitz der mitgeführten Flaschen gekommen sind. Denn die unerlaubte Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche ist strafbar und kann im Extremfall mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Verkaufsstellen setzen zudem ihre Konzession aufs Spiel. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung hat sich im Vorfeld mit 300 Informationsschreiben an Bocholter Gewerbetreibende gewandt mit dem Hinweis, sich den Ausweis des jugendlichen Käufers vorlegen zu lassen und im Zweifel die Abgabe zu verweigern. Auch auf volljährige "Strohmänner", die nach dem Kauf den Alkohol an Minderjährige weitergeben, sollen Verkäufer im Umfeld ihres Ladens ein besonderes Auge haben.

Laut Gesetz ist die Alkoholabgabe an unter 16-Jährige generell verboten. Die Abgabe von Alkoholika wie Wein, Bier oder Bier-Mixgetränken ist nach dem Jugendschutzgesetz ab 16 Jahren erlaubt. Branntweinhaltige Getränke und sog. "Alcopops" sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

Die Behördenvertreter appellieren ebenfalls an Eltern, darauf zu achten, dass ihre Kinder über Karneval keine Alkoholexzesse veranstalten. Eltern von erwischten Jugendlichen und Kindern bekommen Post vom Jugendamt.