Zertifikat zum Zeit- und Geldsparen!
Einführung eines Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses
Magdeburg.
Die Landeshauptstadt wird ein Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis einführen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Stadtrat am Donnerstag vergangener Woche. Gleichzeitig will die Stadt künftig auch gleichwertige Bescheinigungen der Auftragsberatungsstelle anerkennen. Ein entsprechender Vertrag wurde heute von Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und Bernhard Fähnrich, dem Geschäftsführer der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt unterzeichnet.
"Das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis ist Wirtschaftsförderung pur, weil es in den Unternehmern Zeit und Kosten für die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen erheblich reduziert", bringt OB Dr. Trümper den Nutzen einer solchen Dokumentation auf den Punkt. "Gleichzeitig reduzieren wird unseren eigenen Verwaltungsaufwand bei der Auswertung von Bewerbungen."
Bei der Ausschreibung von Aufträgen muss die Stadt als öffentlicher Auftraggeber die Zuverlässigkeit und Sachkunde der potentiellen Auftragnehmer überprüfen. Dies geschieht dadurch, dass sie von den Bietern verschiedene Nachweise fordert, die Bewerber mit ihrem Angebot einreichen müssen. Dazu gehören u.a.:
- ein Nachweis der Gewerbeanmeldung
- ein Handelsregisterauszug
- ein Nachweis zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
- ein Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (falls vorhanden)
- ein Gewerbezentralregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate sein darf
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Referenzen
- eine Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Einkommenssteuergesetz
- eine Bewerbererklärung.
Je nach Art der Ausschreibung müssen die Bewerber zusätzlich spezielle Zertifikate, z.B. zu Sicherheitsbestimmungen, zur Einhaltung von DIN-Normen oder zu geforderten Spezialkenntnissen einreichen.
"Diese Vielzahl von gesetzlich geforderten Nachweisen bedeutet für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, einen erheblichen Aufwand bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen", erläutert OB Dr. Trümper und weist gleichzeitig auf die Fallstricke hin: "Wo so viel Papier bewegt werden muss, kann man leicht etwas übersehen oder Fehler machen. Wenn die geforderten Unterlagen fehlen oder nicht vollständig sind oder wenn eine Erklärung nicht unterschrieben wurde, müssen wir den Bewerber jedoch aus formalen Gründen aus dem Verfahren ausschließen - auch wenn sein Angebot noch so gut ist."
Die Prüfung der eingegangenen Unterlagen verursacht auch in der Stadtverwaltung beträchtlichen Aufwand.
Mit dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis wird es künftig für beide Seiten leichter: Mit der Eintragung in das Verzeichnis, die unabhängig von einer konkreten Ausschreibung auf Antrag geschehen kann, erhalten die Unternehmen ein entsprechendes Zertifikat, das bei allen zukünftigen Bewerbungen bei Ausschreibungen der Landeshauptstadt Magdeburg als Nachweis ausreicht und von allen Stellen der Verwaltung anerkannt wird.
"Das heißt, die Unternehmen müssen die kompletten Nachweise und Unterlagen nur einmal einreichen und werden dann - nach Prüfung in unserer zentralen Vergabestelle - für ein Jahr zertifiziert." Bei allen weiteren Bewerbungen reicht die Vorlage des Zertifikats und - falls erforderlich - der Nachweis von Spezialkenntnissen und - qualifikationen.
Mit der heutigen Unterzeichnung einer Vereinbarung mit der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt setzt die Stadt sogar noch eins drauf:
Ab sofort erkennt die Stadt auch gleichlautende Zertifikate der Auftragsberatungsstelle Sachsen- Anhalt an. Die Liste der Auftraggeber, die diese Zertifikate ebenfalls akzeptieren ist lang: Sie umfasst zahlreiche Städte und Landkreise in Sachsen-Anhalt, außerdem Universitäten und Fachhochschulen, Landes- und Bundesbehörden.
"Für ein Unternehmen, das sich auf eine Ausschreibung der Stadt Magdeburg bewirbt, heißt das künftig, dass auch ein gültiges Zertifkat der Auftragsberatungsstelle als Nachweis der gesetzlich geforderten Unterlagen ausreicht und von uns anerkannt wird", stellt Magdeburgs Stadtoberhaupt klar. "Wer weiß, welch erheblichen Arbeitsaufwand und welche Kosten die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen verursacht, der kann ermessen, wie groß die Entlastung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ist."
Zwingend ist die Zertifizierung jedoch nicht. Selbstverständlich können sich auch weiterhin Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen, die nicht ins Verzeichnis eingetragen sind. Sie müssen dann jedoch mit ihrer Bewerbung die geforderten Einzelnachweise vorlegen.
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