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Reitverbot auf Radweg
Borken - 15. März 2006. Die Stadtverwaltung weist noch einmal auf das Reitverbot auf dem Radweg entlang des Dülmener Weges hin.
Immer wieder benutzen Reiter diesen Weg, der Fußgängern und Radfahrern vorbehalten ist. Sowohl das Reiten als auch das Führen der Pferde über diesen Weg ist nicht erlaubt. Durch die Hufe wird der Weg immer wieder beschädigt, da er nur mit einer sogenannten wassergebunden Decke versehen ist. Folge ist, dass der Bauhof ständig anrücken muss, um den Weg wieder auszubessern. „Zwei mal im Monat sind die Kollegen mindestens vor Ort. Mit Grus wird neues Oberflächenmaterial eingearbeitet, welches anschließend angewalzt werden muss., beschreibt Bernd Roters, Leiter des städtischen Baubetriebshofes, die Arbeiten.
Eine Beschilderung mit dem Hinweis auf das Verbot für Reiter wurde bereits vorgenommen. Dennoch komme es immer wieder vor, dass der Weg von Reitern benutzt werde, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung. Grundsätzlich reiche eine Beschilderung als „Radweg“ schon aus, um die Benutzung durch Pferd und Reiter auszuschließen. Die Außendienstmitarbeiter sind angewiesen, auf diese widerrechtliche Nutzung zu achten und gegebenenfalls auch Verwarnungen auszusprechen.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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Reiten verboten (1)
Reiten verboten (2)
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