Elektrokleingeräte dürfen nicht mehr in die Mülltonne

23.03.2006 | Herten

Neues Elektrogesetz schreibt Rückgabe beim Recyclinghof oder Hersteller vor

Am Freitag, 24. März 2006, tritt das neue Elektrogesetz in Kraft. Damit gelten sowohl für die Hersteller von Elektrogeräten, als auch für die Verbraucher und für die Stadt Herten einige Änderungen.

Alte Elektrokleingeräte dürfen nun nicht mehr in die Mülltonne gegeben werden. Sie müssen ab sofort getrennt gesammelt und zum Recyclinghof des Zentralen Betriebshofs gebracht werden. Um überflüssige Fahrten zum ZBH zu sparen ist es sinnvoll, Elektrokleingeräte erst einmal zu sammeln und dann gesammelt zum Recyclinghof zu bringen. Hier können die Elektrogeräte sortiert nach fünf Gruppen in die entsprechenden Container gefüllt werden.

Da die fünf Gruppen nicht den bisher bereitgestellten Containern entsprechen, bittet der ZBH darum, die Mitarbeiter auf dem Recyclinghof zu fragen, in welchen Container das entsprechende Geräte nun zu entsorgen ist und den Anweisungen der Mitarbeiter nachzukommen.

Es werden folgende Container zur Sammlung von Elektroaltgeräten bereitgestellt:

Gruppe 1: Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Herde, Backöfen, Ventilatoren, Mikrowellengeräte, Heißgetränkeautomaten etc.)

Gruppe 2: Kühlgeräte und Geräte mit Flüssigkeiten (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte)

Gruppe 3: Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. PCs, Notebooks, Drucker, Kopiergeräte, Taschenrechner, Telefone, Faxgeräte, Anrufbeantworter, Hifi-Anlagen, Fernsehgeräte, Monitore usw.)

Gruppe 4: Gasentladungslampen (Neonröhren und Energiesparlampen)

Gruppe 5: Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Mixer, Wecker und Armbanduhren, Lampen, Bohrmaschinen, Stichsägen, Rasenmäher, elektrische Eisenbahnen, Spielkonsolen, Rauchmelder, Blutdruckmessgeräte u.v.m.

Für die Hersteller von Elektrogeräten gibt es ebenfalls Änderungen. Um den Endverbraucher daran zu erinnern, dass die Elektrogeräte nicht mehr in die Abfalltonne geworfen werden dürfen, müssen sie das Zeichen der „durchgestrichenen Abfalltonne“ auf den Elektrogeräten anbringen. Außerdem müssen Hersteller von Elektrogeräten ab sofort neue Grenzwerte für gefährliche Stoffe bei der Produktion einhalten, zum Beispiel für Quecksilber oder Blei. Darüber hinaus sind die Hersteller verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenfrei zurückzunehmen und einem umweltgerechten Recycling zuzuführen. Auf diese Weise soll die Umwelt geschont, sollen weniger giftige Stoffe freigesetzt und natürliche Ressourcen geschont werden.

Die Stadt Herten wird die Sammlung der Elektroaltgeräte übernehmen. Dies ist nicht neu. Der ZBH nimmt seit jeher Elektroaltgeräte entgegen und sammelt sie getrennt. Alle Elektroaltgeräte werden auch weiterhin am Recyclinghof angenommen. Große Haushaltsgeräte wie beispielsweise Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefrierschränke werden darüber hinaus im Rahmen eines Sperrmülltermins durch den ZBH eingesammelt.

Ab Freitag, 24. März 2006, stehen die neuen Container für die fünf Gruppen am Recyclinghof bereit. Der ZBH bittet aufgrund der neuen Sortierung um etwas Geduld bei der Anlieferung von Elektrogeräten, da die Regelungen auch für die Mitarbeiter des Recyclinghofes neu sind.

Der Recyclinghof hat montags bis mittwochs sowie freitags von 7 bis 16 Uhr geöffnet, donnerstags von 7 bis 17.30 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr.

Pressekontakt: Pressestelle, Benedikt Hahn, Telefon: 02366 - 303180, eMail: ben.hahn@herten.de