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Es kommt nicht in die Tüte
Ärger mit tierischen „Tretminen“
Borken - 27. März 2006. Die Stadt Borken hat im Ortsteil Gemen, auf dem Gelände zwischen Sportplatz und Burg, eine neue sogenannte „Dog-Station“ aufgestellt. Hier können Hundebesitzer kostenlos Hundetüten aus einem Apparat ziehen und gleichzeitig auch die volle Tüte in dem integrierten Abfallbehälter entsorgen.
Dabei habe die Stadt mit der Aufstellung der „Tütenapparate“ eigentlich keine guten Erfahrungen gemacht. „Es landeten mehr leere Tüten in der Gegend, als dass sie ordnungsgemäß genutzt worden sind. Dennoch wollen wir noch einmal einen Versuch starten, um bei einer besseren Annahme dieses Services eventuell doch noch weitere Stationen anzuschaffen.“, so Pressesprecher Bernd Kemper.
Es häuften sich in letzter Zeit wieder die Beschwerden über Hundehalter. Es vergehe kaum ein Tag, an dem bei der Stadtverwaltung keine Beschwerden über Hundehalter und deren Vierbeiner eingehen. Die Beschwerden richteten sich gegen die Hinterlassenschaften der Hunde auf Gehwegen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen, sowie Belästigungen durch frei umherlaufende Hunde.
Dabei lassen sich die „Tretminen“, relativ einfach vermeiden - durch aufmerksame Hundehalter, denen die „Dog-Station“ und auch viele öffentliche Papierkörbe zur Entsorgung der "Tretminen" zur Verfügung stehen. Mit den Hundetüten könnten die Halter die Hinterlassenschaften ihres Hundes auch hygienisch einwandfrei entsorgen.
Die Stadt appelliert weiterhin an die Vernunft der Hundehalter und verweist auf die entsprechenden Pflichten. Die geltenden Regeln sind einfach und leicht zu merken: Straße, Gehwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Wege in Park- und Grünanlagen dürfen nicht mit Hundekot verunreinigt werden. Notfalls muss der Kot dann von der Person, die mit dem Hund unterwegs ist, sofort beseitigt werden. Ebenso sollte darauf geachtet werden, die Tiere anzuleinen. Schutzbehauptungen wie „Der Hund macht gar nichts“ und „Mein Hund beisst nicht.“ entbinden nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Anleinpflicht.
Die Pflicht zur Beseitigung der Verunreinigungen und der Leinenzwang „innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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"Vorsicht Tretminen"
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