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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 28.03.2006


Antragsfrist für Osterfeuer endet am Freitag

Iserlohn. Osterfeuer sind genehmigungspflichtig. Der Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten und die Abteilung Natur und Umwelt der Stadt Iserlohn weisen daher nochmals darauf hin, dass seit 1997 Genehmigungen für Osterfeuer nur erteilt werden, wenn die Feuer von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und nachweislich der Brauchtumspflege dienen. Die Genehmigungen sind zudem an strenge Auflagen gebunden.

Die Anträge für Osterfeuer müssen schriftlich beim Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, eingehen. Die Anmeldefrist endet am Freitag, 31. März. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Auskünfte gibt’s bei Ortrun Davis unter Telefon 02371/217-1617.

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STADT ISERLOHN Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit Schillerplatz 7 58636 Iserlohn Tel. 02371/217-1251 Fax 02371/217-2992 pressestelle@iserlohn.de www.iserlohn.de


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