Land NRW vergibt Stipendien für Bildende Künstlerinnen mit Kindern

04.04.2006 | Herten

Das Land NRW unterstützt Künstlerinnen, die durch ihre Kinder an ihren Wohnort gebunden sind, mit einem speziellen Stipendium. Dies teilt das Landespresse- und Informationsamt mit.

Im Unterschied zu den anderen Stipendien des Landes brauchen die ausgewählten Künstlerinnen ihren Aufenthaltsort nicht zu wechseln, um das Stipendium nutzen zu können. Fünf Monate lang erhalten sie 1.000 Euro und können an ihrem jeweiligen Wohnort künstlerisch arbeiten. Wie in den Vorjahren werden auch in diesem Jahr fünf Stipendien ausgeschrieben, deren Auszahlung ab Dienstag, 1. August 2006, beginnt.

Bewerben können sich in Nordrhein-Westfalen lebende und arbeitende Bildende Künstlerinnen mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren. Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen ist der Mittwoch, 31. Mai 2006.

Über die Auswahl der Stipendiatinnen entscheidet eine Fachjury, die sich aus Expertinnen der Bildenden Kunst zusammensetzt. Das Frauenkulturbüro NRW übernimmt im Auftrag der Staatskanzlei des Landes NRW, wie in den Jahren zuvor, die Organisation der Stipendienvergabe.

Die Bewerbungsunterlagen sind unter www.frauenkulturbuero-nrw.de oder via eMail: info@frauenkulturbuero-nrw.de erhältlich.

Pressekontakt: Pressestelle, Benedikt Hahn, Telefon: 02366-303180, eMail:ben.hahn@herten.de