Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 07. April 2006

Osterfeuer müssen angemeldet werden

Bocholt (pd).

Ostern steht vor der Tür. Damit die traditionellen Osterfeuer zum ungetrübten Erlebnis werden, gibt die Stadt Bocholt im Vorfeld einige Hinweise und Tipps.

Osterfeuer sind beim Fachbereich Öffentliche Ordnung anzumelden (Tel. 02871-953 355). Nicht gemeldete Feuer werden von der Feuerwehr gelöscht.

Als Brennmaterial dürfen nur trockener Baum- oder Strauchschnitt oder unbehandeltes Holz verwendet werden. Zum Anzünden sind Papier oder Stroh geeignet. Auf den Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern sollte wegen der Gefahr durch Stichflammen unbedingt verzichtet werden.

Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Die Feuerwehr empfiehlt, Handfeuerlöscher bereitzuhalten.

Der Abstand zu bebauten Ortsteilen muss mindestens 200 Meter betragen; zu außerhalb liegenden Gebäuden und Waldflächen müssen mindestens 100 Meter liegen. Wegen der möglichen Rauchentwicklung sollte derselbe Abstand auch zu verkehrsreichen Straßen eingehalten werden. Zu Bäumen, Hecken und Freileitungen sollten rund 40 Meter Abstand bestehen.

Das Feuer muss von mindestens zwei volljährigen Personen beaufsichtigt werden. Diese müssen telefonisch, z.B. per Handy, erreichbar sein und dürfen die Feuerstelle erst verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind.

Die angehäuften Materialien bieten vielen Tieren Unterschlupf. Die Haufen sollten daher vor dem Entzünden umgeschichtet werden, damit Tiere sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Stadt Bocholt, Öffentliche Ordnung, 02871/953-355