Bocholt, 06. April 2006
Beschwerdeausschuss: Antragsteller dürfen sich äußern
Bocholt (pd).
Bürger, deren Antrag im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden behandelt wird, dürfen sich künftig grundsätzlich zu ihrem Thema äußern. Und zwar einmal, nach dem Sachvortrag der Verwaltung. Der Rat entschied mehrheitlich, die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung entsprechend zu ergänzen.
Bislang bestand für Antragsteller lediglich eine Redemöglichkeit, wenn entweder der Ausschuss mehrheitlich die Erlaubnis erteilte oder der Sitzungsleiter die Sitzung unterbrach.
Auslöser für das einmalige Recht zur Erläuterung eines Antrags war der jüngste Beschwerdeausschuss, in dessen Verlauf einigen Antragstellern Rederecht eingeräumt worden war, anderen wiederum nicht.
Ein weitergehender Antrag der Grünen, die das Recht für Antragsteller forderten, sich an Diskussionen im Ausschuss zu beteiligen, wurde abgelehnt. Eine solche Regelung stuft die Verwaltung als rechtswidrig ein.