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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 06.04.2006
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82 Osterfeuer offiziell genehmigt Erlaubt ist ausschließlich naturbelassenes und trockenes Holz. Andere Stoffe wie Mineralöle, Mineralölprodukte und andere Brandbeschleuniger dürfen nicht benutzt werden. Zum Anzünden sollten besser trockenes Stroh oder Reisig verwendet werden. Weitere Auflagen sind das Einhalten von Mindesthöhen für die aufgeschichteten Hölzer sowie bestimmte Mindestabstände in Zusammenhang mit benachbarten Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen, aber auch Wäldern, Hecken und anderen Gehölzen. Zum Schutz nistender Kleintiere darf das Brennmaterial erst kurz vor dem Anzünden zusammengetragen werden. Ganz wichtig ist daher, dass bereits länger aufgeschichtete Brennhaufen vor dem Tag des Osterfeuers komplett umgeschichtet werden. Auch dies werden die städtischen Mitarbeiter stichprobenartig kontrollieren.
Ansprechpartnerin im Iserlohner Rathaus ist Ortrun Davis unter 02371/217-1617. |
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