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Münster (SMS) Das Veterinäramt der Stadt Münster hilft den landwirtschaftlichen Betrieben mit Schweinehaltung auch über das Wochenende und am Feiertag 1. Mai, die gelockerte Regelung für den Transport der Tiere voll auszuschöpfen. Alle beim Veterinäramt von Freitag, 28. April, bis einschließlich Montag, 1. Mai, jeweils bis spätestens 17 Uhr per Fax eingegangenen Anträge werden am selben Tag bis spätestens 19 Uhr bearbeitet. Informationen zur neuen Regelung und Antragsvordrucke hat das Presseamt im Stadtnetz bereitgestellt (www.muenster.de).
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| Herausgeberin: Stadt Münster, Presse- und Informationsamt, 48127 Münster Tel. 02 51/4 92-13 00, -13 01, -13 02, Fax 02 51/49 2-77 12 www.muenster.de/stadt/medien, presseamt@stadt-muenster.de |