Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 28. April 2006

Alkoholkontrollen am 1. Mai

Bocholt (pd).

40 Einsatzkräfte bestehend aus Polizei, Ordnungs- und Jugendamt werden auf Bocholter Stadtgebiet am 1. Mai Alkoholkontrollen unter Jugendlichen durchführen.

"Wir wollen keine Spielverderber sein, unzulässigem Alkoholkonsum aber einen Riegel vorschieben“, kündigt Jochen Büssink, Leiter der Polizeiwache Bocholt, an. Es gilt: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen gar keinen Alkohol trinken, sog. Alcopops und andere Spirituosen sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

Mobile Einsatzgruppen kontrollieren u.a. an Schwerpunkten wie Rodelberg und Aasee. Unzulässig mitgeführter Alkohol wird beschlagnahmt, eingesammelt oder vernichtet. Mitarbeiter des Jugendamtes nehmen u.a. angetrunkene Jugendliche in Obhut. Die Eltern werden anschließend informiert.

Die niederländische Nachbargemeinde Winterswijk hat nach den schlechten Erfahrungen aus dem Vorjahr, als 1.000 Jugendliche am Freizeittreff Bredevoort eine wilde Party feierten, die später von der niederländischen Polizei rigoros aufgelöst wurde, ein Alkoholverbot verhängt. Rund 60 Einsatzkräfte der niederländischen Polizei sind im Grenzgebiet am kommenden Montag im Einsatz. Das unerlaubte Mitführen von Alkohol wird dort mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.

Johannes Kolks vom Bocholter Ordnungsamt weist Händler darauf hin, beim Verkauf von Alkohol die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und sich im Zweifel den Personalausweis vorlegen zu lassen. Ansonsten drohen Bußgelder bis 50.000 Euro oder - im Extremfall - der Entzug der Konzession.