Geflügel muss mindestens noch bis zum 15. Mai im Stall gehalten werden. Darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Leer hin, nachdem die bisherigen Regelungen auf Bundesebene verlängert worden sind. Zunächst ändert sich damit nichts an der bisherigen Situation, die bis zum 30. April befristet war. Ein Verstoß gegen das Aufstallgebot kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Wenn kein Stallgebäude vorhanden ist, ist in Ausnahmefällen und unter Auflagen auch eine andere Schutzvorkehrung ausreichend. Ein solcher Schutzbereich muss nach oben abgedichtet und seitlich gegen das Eindringen von Vögeln gesichert sein. Das Halten unter einer Schutzvorkehrung ist dem Landkreis anzuzeigen. Die Tiere sind dann monatlich tierärztlich untersuchen zu lassen. Ausnahmegenehmigungen für das Halten von Geflügel im Freien werden nach Mitteilung des Veterinäramtes zur Zeit nicht erteilt.
Aufgrund des hohen Einschleppungsrisikos der Vogelgrippe durch Wildvögel in Nutztierbestände ist nach einer Bewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes in absehbarer Zeit nicht davon auszugehen, dass es eine allgemeine Aufhebung der Stallpflicht geben wird. Möglicherweise gelten nach dem 15. Mai andere Ausnahmeregelungen.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer
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