Bördebrauerei: Stadtverwaltung erstattet Strafanzeige wegen illegalem Abriss
Magdeburg.
Die Stadtverwaltung hat rechtliche Schritte wegen des unrechtmäßigen Abbruchs von Baudenkmalen auf dem Gelände der stillgelegten ehemaligen Bördebrauerei geprüft und nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Zerstörung von denkmalgeschützten Bauwerken der ältesten Brauereianlage der Stadt gestellt. Bei vorsätzlichem Handeln droht dem Verursacher eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bis zu 500.000 EUR.
Ein Bauunternehmen aus Hamburg begann im Februar 2006 denkmalrechtlich und bauordnungsrechtlich nicht genehmigte Baumaßnahmen auf dem Kulturdenkmal der ehemaligen Bördebrauerei, was am 21.02.2006 seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt zu einer Baueinstellungsverfügung gegenüber dem Bauherren führte. Dieser legte dagegen Widerspruch ein und beantragte beim Verwaltungsgericht ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Dazu fand am 28. April ein Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht statt, das Verfahren ist nicht abgeschlossen.
Hintergrund
Die städtische Bauverwaltung hatte in den letzten Monaten mit dem derzeitigen Eigentümer des Brauereigeländes mehrfach Gespräche über die Entwicklung des stadt- und industriegeschichtlich wertvollen Kulturdenkmals geführt. Dabei konnte mit dem Eigentümer ein Konsens gefunden werden, welche der umfangreichen Fabrikgebäude einer neuen Entwicklung Platz machen könnten und welche als Baudenkmale das historische Zeugnis der Bördebrauerei aufrecht erhalten sollten. Durch die Untere Denkmalschutzbehörde im Stadtplanungsamt und das Bauordnungsamt wurden dem Eigentümer - auch unter Einschaltung der oberen Denkmalschutzbehörde des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt - denkmalrechtliche Verfahrenswege zur Klärung der Fragen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit des Erhaltes der baulich besonders geschädigter Baudenkmale gezeigt. Leider hat der Eigentümer diese Möglichkeiten nicht in Anspruch genommen.
Wegen der ungenehmigten Zerstörung erhaltenserforderlicher Teile des Kulturdenkmals, wie den Gewölbekellern und der Schmuck- und Strukturmauer an der Sieverstorstraße, hat die Untere Denkmalschutzbehörde jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Es ist jetzt Aufgabe der Staatsanwaltschaft zu ermitteln, wer die Zerstörung der betroffenen Gebäude veranlasst hat.
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