Bocholt, 11. Mai 2006
Stadtwacht lässt Trinkgelage auffliegen
Bocholt (pd).
Am Mittwoch ließ die Bocholter Stadtwacht ein Trinkgelage am Aasee auffliegen, das eine neunköpfige Gruppe veranstaltet hatte. Auch Rauschgift wurde gefunden. Es wurden Platzverweise erteilt und die Personalien der Beteiligten aufgenommen.
Auf ihrem Kontrollgang am Aasee entdeckten die Stadtwachtmitarbeiter eine Gruppe, die es sich auf der Landzunge am Aasee mit Decken und einer Hängematte gemütlich gemacht hatte. Überall verstreute Bierflaschen zeugten davon, dass Alkohol in Strömen floss.
Die Stadtwacht rief zur Unterstützung die Polizei. Als die Beamten die Landzunge betraten, wurde die Gruppe von einem Radfahrer gewarnt. Daraufhin bemerkten die Beamten, wie jemand aus der Gruppe einen Rucksack wegwarf. Darin befanden sich nach näherer Untersuchung Tütchen mit Rauschgift. Ein 36-Jähriger wurde daraufhin vorläufig festgenommen.
Allen anderen Personen wurden neben der Feststellung der Personalien Platzverweise erteilt. Die jüngste Person, ein Mädchen, ist 16 Jahre alt, alle anderen sind volljährig. Bevor die Gruppe den Platz verließ, musste sie noch den Unrat entfernen.
Der Fachbereich Öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass derartige Trinkgelage in öffentlichen Anlagen verboten sind. Neben Platzverweisen können solche Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Der Besitz von Rauschgift ist darüber hinaus ein Straftatbestand, der polizeilich verfolgt wird.