Der Bau oder Kauf von Wohnungen für kinderreiche Familien und für Schwerbehinderte wird auch in diesem Jahr wieder vom Land gefördert. Neu ist nach Mitteilung der Kreisverwaltung in Leer, dass jetzt auch wieder Haushalte bereits ab zwei Kinder gefördert werden können. Die Höhe der Fördermittel ist von der Art des Vorhabens und der Zahl der Haushaltsangehörigen abhängig. Möglich sind Darlehen zwischen 20.000 und 65.000 Euro.
Ein Haushalt mit zwei Kindern kann ein Darlehen bis zu 30.000 Euro für einen Neubau bekommen, wenn die sonstigen Voraussetzungen nach den Förderrichtlinien erfüllt sind. Für den Kauf eines Hauses könnten bei gleichen Voraussetzungen bis zu 20.000 Euro als Darlehen bewilligt werden. Der Förderungsbetrag kann für Familien mit fünf und mehr Kindern sogar 55.000 Euro für einen Neubau oder 45.000 Euro beim Kauf betragen. Für Schwerbehinderte können noch einmal 10.000 Euro zusätzlich ausgezahlt werden, wenn wegen der Behinderung besondere bauliche Maßnahmen nötig sind.
Die bewilligten Darlehen sind in den ersten zehn Jahren zinsfrei, danach sind vier Prozent Zinsen jährlich zu zahlen. An Tilgung werden zwei Prozent der Darlehenssumme jährlich fällig, zusätzlich eine Kostenpauschale von 0,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrages. Voraussetzung für eine Förderung sind unzureichende Wohnverhältnisse, ein Einkommen unterhalb der Einkommensgrenzen und Eigenleistungen von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten. Voraussetzung für eine Förderung ist auch, dass erst nach Eingang des Bewilligungsbescheides mit dem Bau begonnen oder ein Kaufvertrag abgeschlossen wird. Ausführliche Informationen zur aktuellen Wohnungsförderung können in der Kreisverwaltung Leer unter der Telefonnummer 04 91/9 26 - 12 20 erfragt werden.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer
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