Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 23. Juni 2006

Manchmal stinkt es auch zum Himmel

Entsorgung von Kühlschränken und Friteusen

Bocholt (pd).

Der Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Bocholt (ESB) macht darauf aufmerksam, dass Kühlschränke und Friteusen vor der Sperrmüllabholung geleert werden müssen.

Es kommt immer wieder vor, dass im Rahmen der Sperrmüllabfuhr Kühlschränke oder Kühltruhen mit Inhalt zur Abholung bereitgestellt werden. Die für den weiteren Entsorgungsweg der Kühlgeräte notwendige vorherige Entleerung ist derart unappetitlich, dass solche Geräte mit alten Lebensmitteln vom ESB nicht mitgenommen werden.

Gleiches gilt für Kühlgeräte, die mit Inhalt am Wertstoffhof abgegeben werden. Diese Geräte werden von den ESB-Mitarbeitern in jedem Fall zurückgewiesen und müssen zuvor zu Hause entleert und gereinigt werden. Deshalb empfiehlt die Abfallberaterin Karin Kalka-Freundt, es gar nicht soweit kommen zu lassen, sondern die Kühlgeräte immer vorab von Lebensmitteln zu säubern.

Auch bei ausgedienten Friteusen sollte es selbstverständlich sein, vor Abgabe am Wertstoffhof das alte Fett zu entfernen. Altfette und ranziges Speiseöl können kostenlos beim Wertstoffhof, Schaffeldstr. 74 abgegeben werden. Die entleerte Friteuse kann dann, ebenfalls kostenlos, im Rahmen der Elektroschrottannahme auf dem Wertstoffhof entsorgt werden.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, ESB, Karin Kalka-Freundt, Tel. 02871-246324