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Widersprüche zu den Akten
Borken - 05. Juli 2006. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, werden die Widersprüche, die einige Hundert Bürger Anfang des Jahres gegen die Grundsteuerbescheide eingelegt hatten, „zu den Akten genommen“.
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dass erwartungsgemäß die Urteile der unterinstanzlichen Verwaltungsgerichte zur Verfassungsmäßigkeit der Steuer bestätigt hatte, sieht sich die Stadt in ihrer Haltung bestätigt.
Zu Beginn des Jahres hatte die Stadt die Widerspruchsführer darüber informiert, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werde. Viele hatten sich mit einem „Muster-Widerspruch“ gegen die Steuer gewandt. Mit dem Passus „Betrachten Sie meinen Antrag als gegenstandslos, falls das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg hat.“ wurde zugestimmt, auf einen Ablehnungsbescheid zu verzichten.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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