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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 20.07.2006


Bundesverfassungsgericht hat entschieden - Grundsteuer für Hauseigentümer bleibt

Stadt verzichtet auf Ablehnungsbescheide zu Widersprüchen

Iserlohn. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. Juni 2006 die Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung der Grundsteuer (Az.: 1 BvR 1644/05) nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung des Gerichtes ist unanfechtbar.

Viele Tausend Grundstückseigentümer hatten darauf gehofft, dass die Verfassungsbeschwerde angenommen würde. Allein in Iserlohn waren unter Hinweis auf das anhängige Antragsverfahren zirka 3.800 Widersprüche gegen die Grundbesitzabgaben-Bescheide eingegangen. Bevor über diese Widersprüche entschieden werden sollte, wartete die Stadtverwaltung auf die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes. Die Bearbeitung der eingelegten Widersprüche wurde deshalb zurück gestellt. In einer Pressemitteilung wies die Stadtverwaltung darauf hin, dass sie die Widersprüche als erledigt betrachten würde, falls das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde ablehnt.

Nachdem der 1. Senat am Bundesverfassungsgericht nunmehr ablehnend entschieden hat, bleibt es bei der Grundsteuer und Hauseigentümer müssen auch künftig für ihr selbst genutztes Eigenheim Grundsteuern zahlen.

Der Bereich Steuern und Abgaben der Stadt Iserlohn geht davon aus, dass die Widersprüche gegen die Heranziehungsbescheide nach der getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes als erledigt angesehen werden können. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, werden keine Ablehnungsbescheide zu den eingelegten Widersprüchen verschickt.

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