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Anrufbus fährt im Rheiderland ab 15.08.2006

04. August 2006

"Der Anrufbus im Rheiderland fährt ab dem 15.08.2006 - so oder so", erklärte Landrat Bramlage auf die Anfrage, ob inzwischen eine Stellungnahme des Nds. Wirtschaftsministeriums vorliegt. Landrat Bramlage äußerte in diesem Zusammenhang sein Unverständnis darüber, dass es über 10 Jahre beim schrittweisen Ausbau des Anrufbussystems im Landkreis keine Probleme mit der Genehmigung als Linienverkehr gegeben habe. Kaum sei die Bezirksregierung abgeschafft und im Zuge der allgemeinen Zentralisierung die Zuständigkeit auf die Landesnahverkehrsgesellschaft übergegangen, würden dort rechtliche Grundsatzfragen aufgeworfen und so die Einbeziehung des Rheiderlandes als letztes noch unversorgtes Gebiet verzögert. Nicht der Landkreis, wie zum Teil berichtet, sondern die Landesnahverkehrsgesellschaft habe den Vorgang jetzt dem Nds. Wirtschaftsministerium zur sog. "Ministerentscheidung" vorgelegt.

Mit wem man dort auch spreche, so Bramlage, jeder bestätige die Geeignetheit des Anrufbussystems zur kostengünstigen und flächendeckenden Versorgung dünn besiedelter Gebiete mit dem öffentlichen Personennahverkehr.

Das Personenbeförderungsgesetz enthalte für ein solches Verkehrssystem aber nur unzureichende Regelungen und bedürfe dringend der Anpassung an neuere Entwicklungen im ÖPNV. "Mehr als 10 Jahre war das für die Bezirksregierung kein Problem, aber jetzt wird eine Grundsatzfrage daraus gemacht", so Bramlage. Er hoffe, dass die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums in der kommenden Woche an die Landesnahverkehrsgesellschaft gehe und der Landkreis dann erfahre, ob die frühere Rechtslage weiterhin Gültigkeit habe.

"Und wenn der Anrufbus nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums künftig nicht mehr als Linienverkehr, sondern als Gelegenheitsverkehr fahren soll, dann werden wir das im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen einer rechtlichen Klärung zuführen. Ab dem 15.08.2006 fährt der Anrufbus jedenfalls, gegebenenfalls als Gelegenheitsverkehr, für dessen Genehmigung der Landkreis selbst zuständig ist", so Bramlage abschließend.

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