Bei dem folgenden Text handelt es sich um ein "Handout" zur Pressekonferenz während des Besuchs der Niedersächsischen Sozialministerin, Frau Mechthild Ross-Luttmann, am 18. August bei der Leewerk gGmbH des Landkreises Leer
Zwei Probleme
Mit dem Projekt „Dienstleistungen für Blinde“ setzt das Land gemeinsam mit der Leewerk gGmbH des Landkreises Leer einen wichtigen Impuls zur Lösung zweier Probleme:
1. blinden Menschen das selbstbestimmte Leben in der eigenen Wohnung durch die Übernahme von Verrichtungen des täglichen Lebens zu erleichtern,
2. Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose ohne berufliche Qualifikation zu schaffen.
Eine Lösung
Der Landkreis Leer ist Optionskommune und erbringt alle Leistungen des SGB II (Hartz IV) aus einer Hand. Zur Umsetzung seiner Aufgaben der Integration in den Arbeitsmarkt bedient er sich unter anderem der Beschäftigungsgesellschaft Leewerk gGmbH. Diese ist bislang auch im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung tätig und stellt beispielsweise Langzeitarbeitslose in einem sozialversicherungspflichtigen unbefristeten Arbeitsverhältnis ein, die zur Dienstleistung im Bereich der Landwirtschaft (z.B. als Erntehelfer) eingesetzt werden.
Für die haushaltsnahen Dienstleistungen für blinde Menschen werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus dem Stamm der Leistungsbezieherinnen und –bezieher im SGB II ausgewählt. Sie werden von Leewerk in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt und erhalten eine Fortbildung, die sie auf ihren künftigen Einsatzbereich vorbereitet. Mit Unterstützung des örtlichen Blindenvereins wird das „Matching“ durchgeführt, das sicherstellt, dass Dienstleister und Blinde zueinander passen. Eine Disponentin sorgt dafür, dass alle blinden Menschen zu ihrem Recht kommen.
Die Leistungen
Dienstleistungen im Haushalt wie kleinere Reparaturen, Aufhängen von Gardinen, Einkaufsservice, Begleitservice, Vertrauenstätigkeiten, wie Vorlesen von Post oder Erledigung von Korrespondenz, Fahrdienste.
Um sicher zu stellen, dass alle 240 blinden Menschen, die in Leer in einer eigenen Wohnung leben, diese Leistungen in Anspruch nehmen können, ist für den Anfang der Anspruch auf 3 Stunden in der Woche beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Inanspruchnahme ist nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Kapazitäten möglich.
Die Finanzierung
Die Kosten von ca. 350.000 Euro für das erste Jahr werden durch eine Zuwendung des Landes in Höhe von 250.000 Euro, einen Zuschuss des Zentrums für Arbeit von 31.200 Euro, durch die Kostenbeteiligung der blinden Menschen von 62.400 Euro und im übrigen aus Mitteln der Leewerk getragen.
Die Begleitung
Die Erbringung von Dienstleistungen für blinde Menschen in deren eigenem Haushalt setzt ein hohes Maß von Vertrauen voraus. Das bedingt eine sorgfältige Auswahl der Dienstleister wie auch eine kontinuierliche Überprüfung der Qualität der Dienstleitung und der Zufriedenheit der Kunden. Hierfür, wie auch für die weitere Entwicklung des Leistungsangebotes ist die enge Zusammenarbeit mit dem Blindenverein Leer unerlässlich, der das Projekt mit entwickelt hat und es auch weiter begleiten wird.
Die Vorteile
1. Für blinde Menschen wird das selbstbestimmte Leben in der eigenen Wohnung erleichtert. 2. Arbeitlose Menschen erhalten einen Arbeitsplatz, der ihnen ein existenzsicherndes Einkommen, eine Chance zur dauerhaften Integration in Arbeit und den Ansatz für eine berufliche Weiterentwicklung gibt. 3. Die Kosten einer solchen Maßnahme liegen nur geringfügig über denen, die der Bezug von Arbeitslosengeld II und eine Beschäftigung mit zusätzlicher gemeinnütziger Arbeit verursachen.
Die Zukunft
Das Projekt „Soziale Dienstleistung“ bietet eine günstige Perspektive, durch die Stärkung der Sozialstruktur Menschen, die sich vorübergehend oder dauernd nicht selbst helfen können, dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Gleichzeitig bietet es arbeitslosen Menschen auch ohne berufliche Qualifikation die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch eigene Arbeit sicher zu stellen und sich die Basis dafür zu schaffen, durch weitere Qualifikation beruflich weiter zu kommen. Entscheidend für die weitere Entwicklung wird dabei sein, ob es gelingt, eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten zu erreichen, die dadurch gerechtfertigt ist, dass die Aufnahme in das Projekt zu einer entsprechenden Einsparung von Ausgaben im Arbeitslosengeld II führt.
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Kontakt:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2, 30159 Hannover, Telefon: (0511) 120-0, Fax: (0511) 120-4298, E-Mail: pressestelle@ms.niedersachsen.de
LeeWerk gGmbH, Bavinkstraße 23, 26789 Leer, Telefon: 0491 / 9994 - 2545 oder -2280, Fax: 0491 /9994 - 2310, E-mail: Hermann.Mietz@lkleer.de, E-mail: Bernd.Releux@lkleer.de
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