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Jugendschutzkontrolle auf dem Schützenfest
Borken - 29. August 2006. Am Samstag führten das Jugendamt, das Ordnungsamt und die Polizei in der Zeit von null bis 1.30 Uhr eine gemeinsame Jugendschutzkontrolle auf dem Borkener Schützenfest durch. Die Aktion konzentrierte sich auf das Geschehen im und rund ums Zelt.
„Wir haben etliche Jungendliche und junge Erwachsene überprüft und erfreulicherweise keine massiven Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.“, so Jürgen Friedrich vom Borkener Jugendamt. Die Kontrolle sei ruhig verlaufen und es sei auch nicht zu irgendwelchen Störungen gekommen, zeigt sich Friedrich zufrieden von der Aktion. So habe man keinen Jugendlichen angetroffen, der besonders stark alkoholisiert war. Friedrich wertet dies als ein Zeichen dafür, dass die „harten Sachen“ nicht an die Jugendlichen ausgeschenkt worden seien und zollt damit dem Veranstalter gleichzeitig großes Lob. Es hätten wohl knapp 20 Jugendliche nach Hause geschickt werden müssen, da sie noch nicht volljährig waren. Die meisten dieser Jugendlichen seien nicht im Zelt, sondern im Umfeld des Zeltes angetroffen worden. Bei Festen der Brauchtumspflege mache das Jugendschutzgesetz eine Ausnahme und erlaube die Anwesenheit von unter 14 Jährigen bis 22 Uhr. Die unter 18jährigen dürfen bis 24 Uhr bleiben, weist Friedrich auf die Rechtslage hin.
Hintergrund für die im Vorfeld schon angekündigten Kontrollen ist das Präventionskonzept „Jugendschutz: Wir halten uns dran!“ des Borkener Jugendamtes. So seien vor Beginn der Schützenfestsaison alle Borkener Schützenvereine vom Jugendamt angeschrieben worden, um über die Kontrollen vorab zu informieren.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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