Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 12. Oktober 2006

Entwurf für Feinstaub-Aktionsplan liegt aus

Bis 21. November im Umweltamt

Seit dem 1. Januar 2005 gelten gemäß der EU-Rahmenrichtlinie zur Luftreinhaltung auch in Deutschland verschärfte Grenzwerte für Feinstaub. Demnach beträgt der Immissionsgrenzwert für Feinstaubpartikel 50m g/m3 (Mikrogramm pro Kubikmeter). Pro Kalenderjahr darf dieser Wert 35-mal überschritten werden. An der Magdeburger Messstation in der Ernst-Reuter-Allee wurde diese Häufigkeit bereits überschritten. Um geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt einen Aktionsplan für Magdeburg erstellt.

Der Entwurf dieses Planes kann bis zum 7. November 2006 im Umweltamt, Julius-Bremer-Straße 10, Raum 725, zu folgenden Zeiten eingesehen werden: montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14:00 bis 17:30 Uhr. Der Planentwurf ist auch im Internet unter www.magdeburg.de abrufbar.

Hinweise und Einwände zum Planentwurf können bis zum 21. November 2006 an die Landeshauptstadt Magdeburg, Der Oberbürgermeister, Umweltamt, 39090 Magdeburg gesendet werden.




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Stadt Magdeburg
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