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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 30.10.2006
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Bereich Wirtschaftsdelikte erfolgreich bei Gaststättenkontrollen Als Sanktion müssen zwei Arbeitgeber ein empfindliches Bußgeld zahlen, zwei Personen werden wegen illegalen Aufenthalts aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen und die restlichen Verstöße wurden an die zuständigen Verfolgungsbehörden weitergeleitet. Besonders extrem stellte sich die Situation eines Arbeitnehmers dar, der seine Schlafstätte nur über eine kleine Dachbodenluke im Spitzboden erreichen konnte. Dieser verfügte nicht einmal über eine Stehhöhe und hatte nur ein winziges Fenster. Wie sich herausstellte, bezieht der Mann Sozialleistungen in einer Nachbarstadt. Das dortige Sozialamt hatte ihn bereits seit mehreren Wochen auf der Vermisstenliste.
Die Vorkommnisse haben erneut verdeutlicht, dass vor allem dem Gastronomiebereich auch weiterhin besondere Aufmerksamkeit gelten muss.
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