30. Oktober 2006. Ende vergangener Woche hat die Stadt Kassel erstmals mit einem neuen Datenverarbeitungssystem Mahnungen bei den Grundbesitzabgaben verschickt, jetzt glühen bei den zuständigen städtischen Mitarbeitern die Telefone. „Persönliche Anschreiben und öffentliche Mahnungen haben nichts genützt, deshalb musste persönlich gemahnt werden“, erklärte das Amt Kämmerei und Steuern im städtischen Pressedienst zur dem Verfahren.
Nachdem inzwischen auch die Kanalbenutzungsgebühren in das neue Datenverarbeitungssystem übernommen werden konnten, bestehe nun eine ganzheitliche Buchungssystematik für alle städtischen Forderungen. Seit dem Januar habe die Stadt an jeden Abgabepflichtigen persönlich mindestens drei Hinweise auf die Fälligkeit der Abgaben verschickt. Monatliche öffentliche Mahnungen kamen hinzu. Bei den Konten, die dennoch nicht ausgeglichen waren, wurde jetzt erstmals zentral gemahnt.
„Wir haben rund 6.000 Mahnungen verschickt“, betonten übereinstimmend das KGRZ Kassel und das Amt Kämmerei und Steuern. Bei rund 60.000 Kunden sei dies die übliche Anzahl von Mahnungen. Dabei war das Rechenzentrum jetzt erstmals in der Lage, Mahnungen für alle Konten auszudrucken.
Bei der hohen Zahl der Konten und den neuen Kassenverfahren bestand die Ungewissheit, ob das neue Verfahren den Qualitätsanforderungen genügt. Durch einen Probelauf und intensive Qualitätssicherung zusammen mit dem Dienstleister konnte die Qualität der bisherigen Mahnungen auch im neuen Verfahren sichergestellt werden.
„Jede unberechtigte Mahnung ist dennoch eine Mahnung zu viel“, beschreibt dass Amt Kämmerei und Steuern den eigenen Anspruch an die Qualitätssicherung. Deshalb entschuldigt sich das Amt ausdrücklich, wenn eine Mahnung zu Unrecht erfolgt ist. Wenn alle Einwendungen der Bürger zum jetzigen Mahnlauf beantwortet sind, werde durch eine Analyse festgestellt, wo für die Zukunft eine Feinsteuerung erforderlich ist, um unberechtigte Mahnungen zu verhindern.
Viele der häufigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu dem Verfahren können schnell geklärt werden. In einer Vielzahl der Fälle stellte sich heraus, dass aus unterschiedlichen Gründen eine Zahlung vergessen oder nicht für erforderlich gehalten wurde. Wegen der Vielzahl der Anfragen kann es jedoch sein, dass nicht jedes Telefonat unmittelbar angenommen werden kann. Deshalb sollten die Bürgerinnen und Bürger auch auf den elektronischen Schriftverkehr oder die Telefaxverbindung zugreifen. Emails können an die Emailadresse kaemmerei-steuern@stadt-kassel.de, Faxe an die Faxnummer 05 61/7 87-22 17 übermittelt werden.
Aber auch der übliche Postweg steht für die Information über die Mahnung zur Verfügung. Am heutigen Tag haben davon 28 Bürger Gebrauch gemacht. Auch diese Schreiben werden selbstverständlich so schnell wie möglich überprüft und bearbeitet. In drei Fällen haben sich Bürger beschwert, dass trotz Zahlungen eine Mahnung ergangen ist. Ebenfalls in drei Fällen wurde gerügt, dass eine Einziehungsermächtigung erteilt worden sei, jedoch der Betrag nicht abgebucht worden sei. In zwei Fällen wurde mitgeteilt, dass das Grundstück in der Zwischenzeit veräußert wurde. In den restlichen 20 Fällen wollen die säumigen Zahler künftig pünktlicher bezahlen: 18 erteilten nachträglich eine Einzugsermächtigung, ein Bürger beantragte eine Ratenzahlung. Eine Familie klärte die Ursache für ihre Mahnung selbst auf: Statt einer acht in der Kontonummer hat sie den Betrag mit einer null an der betreffenden Stelle überwiesen. Obwohl gezahlt, konnte der Computer natürlich diese Zahlung nicht zuordnen. Dies wird jetzt nachgeholt.
Deshalb richtet das Amt Kämmerei und Steuern die Bitte an alle Zahlungspflichtigen, wie fast 70 Prozent der Bürger eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen. „Für die richtige Kontonummern und Beträge ist damit gesorgt.“
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