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documenta-Stadt Kassel

Mahnungen: Keine Programmfehler

03. November 2006. „Programmbedingte fehlerhafte Mahnungen hat es nicht gegeben.“ Das erklärte eine Sprecherin der Stadt Kassel zu einer sachlich falschen Berichterstattung in der lokalen Presse. Sowohl die Stadtverwaltung als auch das Kommunale Gebietsrechenzentrum Kassel (KGRZ) legten größten Wert darauf, diese für die Bürgerinnen und Bürger irritierende Darstellung richtig zu stellen. Der zuständige Projektleiter beim KGRZ Kassel betonte, dass das neue Rechnungswesen allen Anforderungen an ein kaufmännisches Buchhaltungssystem gerecht werde.

In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Kassel seien sämtliche Erfordernisse an das Programm in umfangreichen Testreihen teilweise parallel zum Echtbetrieb geprüft worden. Zusammen mit den betreffenden Mitarbeitern bei der Stadt Kassel werde im Rahmen des Qualitätsmanagements selbstverständlich daran gearbeitet, vorhandene Programm- und Verfahrensabläufe kontinuierlich zu optimieren. Den Erfahrungen mit den aktuellen Mahnläufen werde dabei Rechnung getragen.

„Für die Einführung des neuen Rechnungswesens haben die Verwaltung und das KGRZ Kassel eine eigene Projektstruktur aufgebaut, um durch die enge Zusammenarbeit den Erfolg des aufwendigen Einführungsprozesses sicher zu stellen. Regelmäßige Abstimmungen und Projektgruppensitzungen begleiten den Einführungsprozess und überprüfen die Einhaltung der gesetzten Meilensteine. “ Nahezu alle Anfragen bezüglich der rund 6.000 verschickten Mahnungen haben inzwischen beantwortet werden können. Das Amt Kämmerei und Steuern geht davon aus, dass etwa 300 Mahnungen aus unterschiedlichen Gründen aufgehoben werden. Sei es, dass ein Grundstück inzwischen verkauft worden ist, eine Kundennummer falsch angegeben oder sich eine Kontonummer geändert hat. „Die restlichen berechtigten Mahnungen werden hoffentlich den gewünschten Effekt haben, nämlich die Zahlung zu veranlassen. Fast 70 Prozent der 60.000 Gebührenzahler haben dies eleganter gelöst, indem sie Abbuchungsaufträge erteilt haben, um rechtzeitig zu zahlen. Die aktuellen Mahnungen haben jetzt viele Bürger veranlasst, ihre Zahlungen darauf umzustellen. Das zeigen die vielen täglich eingehenden Abbuchungsermächtigungen.

Auch der in der Berichterstattung vorgestellte Einzelfall konnte mit dem Beschwerdeführer geklärt werden. Die Sachaufklärung ergab, dass die Mahnung berechtigt war, auch wenn es sich nur um einen kleinen Betrag handelte. Aufgrund der komplizierten Bescheide war es für ihn jedoch nicht ersichtlich, dass ein Restbetrag für Niederschlagswasser noch fällig war. „Wir sind froh, dass das Problem gemeinsam schnell und einvernehmlich geklärt werden konnte“, so die Sprecherin der Stadt.

Um weitere Irritationen zu vermeiden, weist die die Stadt Kassel darauf hin, dass im Augenblick säumige Zahler im Bereich der Fehlbelegungsabgabe gemahnt werden. Auch der Mahnlauf für die Hundesteuer sei für den Anfang der kommenden Woche geplant. Anfang Dezember würden dann die Mahnungen für die Grundschuldabgaben für noch ausstehende Beträge versandt.



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