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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 08.11.2006
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Lohnsteuerkarten 2007 sind verteilt
Die Lohnsteuerkarte kann bis spätestens 31. Dezember kostenlos beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird für fehlende Lohnsteuerkarten eine Gebühr von fünf Euro erhoben. Sollten etwaige Freibeträge für Hinterbliebene und Körperbehinderte nicht oder nicht zutreffend in die Lohnsteuerkarte eingetragen sein, kann eine Änderung nur durch das Finanzamt erfolgen. Auch die Eintragung der Kinderfreibeträge für Kinder ab achtzehn Jahren, die sich zum Beispiel noch in der Ausbildung befinden, nimmt ausschließlich das Finanzamt vor. Wer eine Lohnsteuerkarte erhalten hat und sie nicht benötigt, wird gebeten, diese mit einem entsprechenden Vermerk an die Stadt zurückzugeben. |
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