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Leverkusen, 14. November 2006

Tierschutz: Umbaukonzept für die Hennenhaltung muss bis zum 15. Dezember 2006 dem Veterinäramt vorliegen

Wer Legehennen in Käfigen hält, muss bis zum 15. Dezember 2006 ein Betriebs- und Umbaukonzept beim Veterinäramt vorlegen. Das Konzept muss unter anderem die Art der künftigen Haltungsform (Kleingruppenhaltung oder Bodenhaltung) benennen und einen Zeitplan beinhalten, der die Umbaumaßnahmen zeitlich festlegt.

Im August 2006 wurde die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dahingehend geändert, dass Legehennen zukünftig parallel zur Boden- und Freilandhaltung, auch in Kleinvolieren (Kleingruppenhaltung in Käfigen) gehalten werden dürfen. Diese neue Haltungseinrichtung löst die bisherige Käfighaltung ab. Jeder Henne steht mehr Fläche zur Verfügung, darüber hinaus wurden die Käfige mit  Legenester und Sitzstangen ausgestattet.

Wer bis zum 15. Dezember 2006 kein Umbaukonzept vorgelegt hat, muss, wenn er über den 31. Dezember 2006 noch Legehennen halten will, die Haltungsformen ab dem 01. Januar 2007 in eine Kleingruppenhaltung oder eine Bodenhaltung geändert haben.

Unter www.leverkusen.de sind weitere Informationen sowie ein entsprechendes Formular für Legehennenhalter zu finden.


 



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