ZBH: Alle Serviceleistungen bleiben erhalten

15.11.2006 | Herten

Abfallgebühren steigen 2007 im Durchschnitt um etwa ein Prozent

Der Betriebsausschuss des ZBH entscheidet in seiner heutigen Sitzung über die Gebühren für 2007. Stimmt der Rat der Stadt Herten am 29. November zu, steigen die Abfallgebühren um durchschnittlich ein Prozent. Die umfangreichen Serviceleistungen bleiben erhalten.

Für einen Haushalt mit vier Personen, die eine 80-Liter-Restmüll- und eine 120-Liter-Biotonne nutzen, macht dies pro Person 50 Cent aus (Steigerung von 215 Euro auf 217 Euro).

Bei einem Haus mit sechs Personen, die sich eine 120-Liter-Restmüll- und eine 120-Liter-Biotonne teilen, erhöht sich die Gebühr für das ganze Jahr ebenfalls um 50 Cent pro Person (von 292 Euro auf 295 Euro).

In der Abfallgebühr für die Restabfall- und Biotonnen sind nicht nur die Kosten für Sammlung, Transport und Entsorgung enthalten, sondern auch darüber hinaus folgende Serviceleistungen:

  • Sammlung von Altpapier über Papiertonnen, Bündel und Papiercontainer
  • Sammlung von Sperrmüll und Elektrogroßgeräten
  • Sammlung von Problemabfällen
  • Sammlung von Weihnachtsbäumen
    Behälterkauf, -wartung und –tausch
    Abfallberatung
  • Sammlung, Transport und Entsorgung von „wilden Müllkippen“
  • Vollservice für Restmüll- und Biotonnen

Auch die Entsorgung auf dem Recyclinghof ist in den Gebühren enthalten – und wird von den Bürgern sehr gut angenommen: Etwa 120.000 mal im Jahr steuern die Hertenerinnen und Hertener die Annahmestelle an, um Wertstoffe wie Verpackungen, Altpapier, Elektrogeräte und Grünabfälle gebührenfrei abgeben zu können. Grünabfall und Sperrmüll werden ebenfalls ohne zusätzliche Gebühr angenommen, lediglich die Anlieferungsmenge ist hier auf einen Kubikmeter begrenzt.

Für Restmüll ist am Recyclinghof genauso wie für die Restabfalltonne eine Gebühr zu entrichten. Diese beträgt 5 Euro pro Sack.

Die Hauptgründe für die gestiegenen Abfallgebühren liegen in der Erhöhung der Entsorgungsgebühr beim Kreis und der Mehrwertsteuererhöhung bei den Verwertungs- und Containerpreisen. Seit der Einführung des Elektrogerätegesetzes im März 2006 wird dem Gebührenzahler allerdings nur noch die Sammlung der Elektrogeräte. Die Kosten für die Verwertung der Altgeräte tragen hier die Hersteller. Dadurch werden die gestiegenen Preise teilweise ausgeglichen.

Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de