15. November 2006. Das wird zumindest alle Hundebesitzer in Kassel interessieren: Einem entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorausgesetzt, wird es demnächst wieder eine klare Regelung für die Anleinpflicht für Hunde in Kassel geben. Wie Bürgermeister Thomas-Erik Junge am Mittwoch im städtischen Pressedienst mitteilte, habe der Magistrat eine entsprechende Vorlage jetzt auf den Weg gebracht.
Junge wies darauf hin, dass die Kasseler Anleinpflicht bislang in der Kasseler Straßenordnung geregelt gewesen sei. Diese Regelung sei aber durch die Hessische Hundeverordnung im Jahr 2003 unwirksam geworden. Die neuen Festlegungen dieser Verordnung hätten, so der Bürgermeister weiter, zu einer umfangreichen und zum Teil schwierigen Diskussion mit den Ortsbeiräten geführt, die eine Anleinpflicht entweder entgegen der Hessischen Hundeverordnung für ihr gesamtes Gebiet gefordert oder Vorschläge gemacht hätten, die den drei Zulässigkeitsvoraussetzungen der Hessischen Hundeverordnung nicht entsprochen hätten. Danach dürfe eine allgemeine Anleinpflicht nur für Flächen festgelegt werden, die allgemein zugänglich, befriedet, also eingezäunt, oder sonst anderweitig begrenzt seien. Entsprechend dieser Rahmenbedingungen habe die Stadt nicht mehr eine Anleinpflicht für Spielplätze, Sportanlagen, Schulgelände, für den Staatspark Karlsaue sowie den Schlosspark Wilhelmshöhe und die Fuldaaue festlegen müssen, weil es für diese Flächen bereits andere Regelungen gebe.
Einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordneten vorausgesetzt, werde die Anleinpflicht in Zukunft in der Fußgängerzone der Innenstadt sowie in weiteren 34 Bereichen Kassels Gültigkeit haben. Dies reiche vom Naherholungsgebiet Jungfernkopf über den Ahnagrünzug und das Freizeitareal Hegelsberg bis hin zum Lutherplatz und zum Park Schönfeld, erklärte Junge abschließend.
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