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documenta-Stadt Kassel

Bund zahlt mehr für Hartz IV-Wohnkosten

08. Dezember 2006. Eine zusätzliche Entlastung des städtischen Haushalts von rund 1,2 Millionen Euro im Jahr 2007 bedeutet die Gesetzesänderung zum zweiten Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes (SGB II). Von derzeit 29,1 Prozent auf 31,2 Prozent ab 2007 wurde der Bundeszuschuss für die Unterkunftskosten der Langzeitarbeitslosen (Hartz IV/SGB II) erhöht. Erhält die Stadt Kassel im Jahr 2006 noch 16,88 Millionen Euro für Unterkunftskosten, kann sie für 2007 jetzt 18 Millionen Euro erwarten.

Die Gesetzesänderung und den damit verbundenen Effekt für die Stadt Kassel begrüßte Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel im städtischen Pressedienst. „Die von der Bunderregierung geplante Senkung der Kostenbeteiligung des Bundes an den kommunalen Ausgaben für die Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern konnte verhindert werden“, sagte er.

Mit seiner Entscheidung trage der Bund den Forderungen der Städte und Gemeinden auf eine tatsächliche Entlastung ihrer Haushalte durch Hartz IV zum Teil Rechnung. Stadtkämmerer Dr. Barthel kritisierte jedoch, dass im Rahmen der Verhandlungen mit den Ländern für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz höhere Quoten für den Zuschuss des Bundes festgelegt wurden (35,2 Prozent bzw. 41,2 Prozent). Kommunen in den anderen Bundesländern mit einem besonders hohen Anteil an Langzeitarbeitslosen an ihrer Bevölkerung, wie zum Beispiel Kassel mit rund 15 Prozent Arbeitslosigkeit, würden dadurch benachteiligt.

„Für die Stadt Kassel bedeutet diese nicht nachvollziehbare Benachteiligung geringere Einnahmen von etwa 350.000 Euro im Jahr“, so Dr. Barthel. „Ich gehe allerdings positiv davon aus, dass mit dem Gesetz für die Kommunen die Planungssicherheit für die nächsten Jahre gewährleistet ist.“

Voraussetzung sei es jetzt, dass das Gesetz trotz offenbar bestehender Bedenken im Bundestag zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt. Dr. Barthel forderte nachdrücklich, dass auch in Zukunft die Kommunalen Spitzenverbände aktiv an dem weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Sozialgesetzbuch beteiligt werden.



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