Wer sein Trinkwasser aus einem Hausbrunnen oder einer Regenwasserzisterne bezieht, muss das dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung in Leer mitteilen. Darauf weist die Kreisverwaltung erneut hin. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Anlage zu besichtigen und eine Wasserprobe untersuchen zu lassen. Zweck dieser Bestimmung in der Trinkwasserverordnung ist es, Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
Verunreinigungen des Wassers können nicht nur schwere Durchfälle hervorrufen, sondern auch Atemnot oder sogar Krebserkrankungen auslösen. Darum appellieren die Gesundheitsaufseher an alle Eigentümer von eigenen Wasserversorgungsanlagen, sich unbedingt mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert auch ein Bußgeld.
Das nötige Anmeldeformular kann beim Gesundheitsamt Leer unter der Telefonnummer 04 91/9 26 11 14 angefordert oder im Internet unter www.landkreis-leer.de (Jugend und Soziales/Gesundheitsamt) heruntergeladen werden. Alle Hauseigentümer, deren Anlagen bereits nach der alten Trinkwasserverordnung überprüft wurden, haben bereits ein Schreiben vom Gesundheitsamt erhalten.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer
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