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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 14.12.2006
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Fünf Monate Freiheitsstrafe wegen Leistungsmissbrauch Im ersten Fall hatte ein Leistungsempfänger die Auszahlung mehrerer Lebensversicherungen nicht angegeben. Aufgrund dessen ist es beim Arbeitslosengeld II zu einer Überzahlung von rund 8.000 Euro gekommen. Das Urteil lautete: Fünf Monate Haftstrafe zur Bewährung. Das zuviel gezahlte Geld muss natürlich zurückgezahlt werden.
In einem weiteren Betrugsfall wurde eine Geldstrafe von 1.350 Euro verhängt. In diesem Fall hatte der Leistungsempfänger die Erwerbstätigkeiten seiner Ehefrau nicht angegeben. Dadurch kam es zu einer Überzahlung in Höhe von rund 3.500 Euro. Auch in diesem Fall muss der Verurteilte den entstandenen Schaden selbstverständlich ersetzen.
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