Vereinsnewsletter
05.01.2007 | Herten
Initiative "Hilfe für Helfer" des Bundesfinanzministeriums
Initiative „Hilfe für Helfer“ Das Bundesministerium der Finanzen hat am 1. Dezemberwochenende 2006 die Eckpunkte der von Bundesfinanzminister Steinbrück kürzlich vorgestellten Initiative „Hilfen für Helfer“ veröffentlicht. Bei der Initiative „Hilfen für Helfer“ geht es darum, diejenigen in unserem Land zu unterstützen, die mit ihrem bürgerschaftlichen Engagement einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten. Das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht soll großzügiger geregelt werden und Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und Menschen, die sich engagieren, unterstützen. Dies ist als ein Zeichen der Anerkennung für die besonderen Leistungen dieser Menschen zu verstehen. Zurzeit wird ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen auf der Basis dieser Eckpunkte erarbeitet. Das Kabinett wird sich wahrscheinlich Januar/Februar 2007 mit dieser Angelegenheit befassen. Hier die geplanten Maßnahmen zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements: 1. Einführung eines neuen Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 300 Euro – Vorraussetzung: Abzug kann geltend machen, wer monatlich 20 Zeitstunden im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreut. (z.B. bei AWO oder DRK) 2. Anhebung der sog. steuerfreien Übungsleiterpauschale von 1.848 € auf 2.100 €. 3. Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5/10% des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10 b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) auf 20%. 4. verbesserter Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine 5. Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften von insgesamt 30.678 € auf 35.000 € Einnahmen im Jahr (ebenso Anhebung der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen) 6. Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden, § 10 b Abs. 1a EStG) von 307.000 € auf 750.000 €. 7. Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor-und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags. 8. Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40% auf 30% der Zuwendungen. 9. Bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht. 10. Bürokratieabbau im Spendenrecht. Der Gesamtumfang dieser Maßnahmen wird rund 400 Millionen Euro kosten.
Pressekontakt: Vereinsmanager Detlef Fronda, Telefon 02366 / 303 280, E-Mail: d.fronda@herten.de



