öffentliche Ausschreibung: Neubau eines Mischwasserkanals in der Kaiserstraße in Herten
03.01.2007 | Herten
Eröffnungstermin: 7. Februar 2007
Der Zentrale Betriebshof Herten – Bereich Tiefbau - schreibt den Neubau eines Mischwasserkanales in der Kaiserstraße in Herten öffentlich aus.
Es kommen zur Ausführung ca:
- 1.600 m2 bit. Oberfläche aufbrechen und wiederherstellen
- 1.200 m2 Geh-/Radweg aufnehmen und wiederherstellen
- 75 m Rohrleitung DN 400 StB einschl. der Schachtbauwerke herstellen
- 10 m Rohrleitung DN 500 StB einschl. der Schachtbauwerke herstellen
- 125 m Rohrleitung DN 600 StB einschl. der Schachtbauwerke herstellen
- 10 m Rohrleitung DN 800 StB einschl. der Schachtbauwerke herstellen
- 90 m Rohrleitung DN 1000 StB einschl. der Schachtbauwerke herstellen
- 700 m Rohrleitung Ei 300/450 bis DN 800 verdämmen sowie Hausanschlussleitungen und Straßenabläufe umklemmen.
Die Schutzgebühr beträgt 40,00 EURO. Sie ist an den Zentralen Betriebshof Herten -ZBH- auf dessen Konto-Nr. 50 053 669 bei der Sparkasse Vest Recklinghausen (Bankleitzahl 426 501 50) einzuzahlen mit dem Vermerk
Ausschreibungsunterlagen: ZBH, Bereich Tiefbau (1/2007): Neubau eines Mischwasserkanales in der Kaiserstraße in Herten
Angebotsunterlagen werden nur gegen Vorlage der abgestempelten Einzahlungsquittung vom 03.01.07 bis 06.02.07 durch den Zentralen Betriebshof Herten, (ZBH) Tiefbau, Zum Bauhof 5, 45701 Herten, Gebäude C, Zimmer C 3, Telefon - Durchwahl 303-307, ausgegeben oder auf schriftliche Anforderung durch die Post zugestellt. Eine Erstattung der Gebühr erfolgt nicht. Die Angebote sind - verschlossen und als Angebot kenntlich gemacht - bis zum Eröffnungstermin
Mittwoch, den 07.02.2007, 11.00 Uhr
im Zentralen Betriebshof Herten (ZBH), Bereich Tiefbau, (Stadtentwässerung / Verkehrsinfrastruktur, Zum Bauhof 5, Zimmer C 3, Gebäude C, 45701 Herten, einzureichen.
Die Angebotseröffnung erfolgt im Zimmer C 3 des ZBH in Anwesenheit etwa erschienener Bieter.
Der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) behält sich vor, den Zuschlag nur Firmen zu erteilen, die nachweisbar uneingeschränkt zur Durchführung von Kanal- und Straßenbauarbeiten zugelassen sind, Arbeiten in dieser Art und Größenordnung einwandfrei durchgeführt haben und über das erforderliche Personal und Geräte verfügen. Der Nachweis hierfür ist auf besondere Anforderung zu führen, sofern er nicht bei der Angebotsabgabe beigefügt ist.
Zuständige VOB Beschwerdestelle:
Kreis Recklinghausen
Amt 10.00; Zentrale Vergabeprüfstelle
Kreishaus Recklinghausen



