Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Magdeburg.
Neue Gebühren für Feuerwehr-Einsätze
Entsprechend dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist der Einsatz der Feuerwehr bei Bränden und Notständen unentgeltlich. Dies gilt auch bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen oder Tieren aus Lebensgefahr. Für andere Leistungen erhebt die Landeshauptstadt Kostenersatz bzw. Gebühren auf der Grundlage der Feuerwehrbenutzungs- und Gebührensatzung.
Der Kostentarif der bisher gültigen Feuerwehrbenutzungs- und Gebührenordnung vom 29. Juni 1995 wurde letztmalig im Jahr 2003 durch die 2. Änderungssatzung angepasst. Wegen Kostensteigerungen, u a. bei Personalkosten, Benzinpreisen und Wartungskosten, muss nunmehr eine Neukalkulation vorgenommen werden. Die Verwaltung schlägt deshalb eine Neufassung der Satzung mit moderat erhöhten Gebühren vor, die nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen vom Stadtrat beschlossen werden muss.
Schulname
Die Grundschule in der Kritzmannstraße soll – wie bei Grundschulen üblich – nach dem Namen der Straße, in der sie sich befindet, benannt werden. Das Gebäude wird seit Beginn des Schuljahres von der ehemaligen Grundschule „Am Bördegarten“ genutzt. DieSchulkonferenz hat im September 2006 Beschlossen, dass die Schule den Namen „Grundschule Kritzmannstraße“ tragen soll. Der Stadtrat muss diesen Namen bestätigen.
B-Pläne
Der Bebauungsplan Nr. 366-1 „Hollohochstrasse/Dreibrückenstraße“ soll in einem Teilbereich zur Satzung geführt werden. Auf dem Areal in Alt-Diesdorf sind Einfamilienhäuser geplant, ein Teil der Fläche ist bereits bebaut. Über die Weiterführung zur Satzung muss der Stadtrat entscheiden.
Für ein Gebiet südlich der A 2, direkt am Verbindungskanal soll ein Bebauungsplan (B-Plan Nr. 103-2I „Glindenberger Weg“) aufgestellt werden. Das Gebiet soll als „Sondergebiet Hafen“ ausgewiesen werden. Über die Aufstellung des B-Planes muss der Stadtrat entscheiden.
Der für das südlich angrenzende Areal bestehende B-Plan Nur 103-2E „Rothenseer Verbindungskanal“ soll geändert werden. Die Änderungen betreffen die Lage der geplanten Erschließungsstraße und der Gleistrassen sowie die daran angrenzenden Baugrenzen. Über die Änderung muss der Stadtrat entscheiden.
Die Verwaltung hat den Vorentwurf für den B-Plan Nr. 263-1 „Am Elbdeich“ vorgelegt. Die Fläche südöstlich der Straße An der Kälberweide grenzt unmittelbar an den Elbdeich. Sie wird derzeit als Gartenland und Bungalowsiedlung genutzt. Mit dem B-Plan soll – wegen der Hochwassergefährdung - die dauerhafte Nutzung zum Wohnen ausgeschlossen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung muss untersucht werden, wo künftig die Fahrzeuge der Eigentümer geparkt werden können. Der Vorentwurf muss vom Bauausschuss bestätigt werden.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
Die öffentlichen Dokumente aus der Sitzung sind ab morgen im Ratsinformationssystem unter www.magdeburg.de abrufbar.
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