Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Magdeburg.
B-Pläne
Für das Gebiet entlang der Herbert-Landwehr-Straße soll ein B-Plan Baurecht für Einfamilienhäuser schaffen. Das Areal nördlich der Harsdorfer Straße liegt inmitten einer Eigenheimsiedlung. Über die Aufstellung des B-Planes muss der Stadtrat entscheiden.
An der Halberstädter Chaussee soll ein vorhabenbezogener B-Plan Baurecht für einen Lebensmittelmarkt mit benachbartem Getränkemarkt schaffen. Über die Einleitung des notwendigen Satzungsverfahrens muss der Stadtrat entscheiden.
Neue Abfallwirtschaftssatzung
Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat die Abfallwirtschaftssatzung aktualisiert und der veränderten Rechtssprechung angepasst. Die geänderte Satzung muss vom Stadtrat bestätigt werden.
Neue Abfallgebührensatzung
Die Verwaltung hat die Abfallgebührensatzung überarbeitet und schlägt dem Stadtrat folgenden Kompromiss zur Veränderung der Abfallgebühren vor: Die Anlieferung von Kleinstmengen bis 0,2 m³ an den Wertstoffhöfen bleibt weiterhin gebührenfrei. Für Mengen zwischen 0,2 und 0,5 m³ sind künftig 5 Euro zu zahlen. Grünabfälle werden weiterhin bis zu einem Volumen von 1 m³ kostenlos entgegengenommen. Die Gebühr für die Entsorgung des Restmülls aus Haushalten steigt um durchschnittlich 4,62 %. Für die 14tägliche Entleerung einer 80-Liter-Tonne sind monatlich künftig 5,44 Euro zu zahlen (bisher 5,20 Euro). Der Entwurf der neuen Abfallgebührensatzung steht am 15. Februar auf der Tagesordnung des Stadtrates. Vorausgesetzt, der Stadtrat beschließt die Satzung, kann sie zum 1. April in Kraft treten.
Für Rückfragen.: 540 27 69
Die öffentlichen Dokumente aus der Sitzung sind ab morgen im Ratsinformationssystem unter www.magdeburg.de abrufbar.
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