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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 23.01.2007
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Fehler in Erläuterungen zu Abgabebescheiden Dennoch hat alles seine Richtigkeit: Der vom Rat der Stadt beschlossene Gebührensatz in Höhe von 139 Euro wurde nicht nur mit dem Satzungstext am 22.12.2006 im Amtsblatt des Märkischen Kreises und am 23.12.2006 in den Iserlohner Tageszeitungen korrekt veröffentlicht. Er steht auch in der Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 17.01.2007, in der sie den Versand der Grundbesitz-Abgabenbescheide angekündigt hat, und die so in den Iserlohner Zeitungen veröffentlicht wurde. Auch in den Bescheiden selbst ist der korrekte Gebührensatz von 139 Euro festgesetzt.
Die Verwaltung bittet, das Versehen zu entschuldigen. |
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