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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 30.01.2007
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Änderung bei Zuständigkeit der Wohnungsbauförderung Im Märkischen Kreis sind von dieser Änderung die Städte Iserlohn und Lüdenscheid betroffen, die bisher eigenständige Bewilligungsbehörden waren. Ab Donnerstag, 1. Februar, ist der Fachdienst Wohnungswesen des Märkischen Kreises dann Bewilligungsbehörde für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Die Aufgaben nach dem Wohnungsbindungsgesetz wie Wohnungsvermittlung, Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen, Mietpreisfragen, Bedarfsfragen zum Wohnungsbau und ähnliches werden jedoch weiterhin vom Bereich Wohnen und räumliche Informationssysteme der Stadt Iserlohn wahrgenommen. Für nähere Informationen hierzu können sich Interessierte mit Frau Walde, Tel. 02371/217-2580, oder Herrn Kalabinski, Tel. 217-2581, bei der Stadtverwaltung Iserlohn in Verbindung setzen. Der Märkische Kreis fördert den Bau von Mietwohnungen und die Schaffung beziehungsweise den Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch die Bewilligung von Landesmitteln. Darüber hinaus werden im Bestandsförderprogramm auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand sowie die Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen gefördert. Die Förderung erfolgt jeweils mit zinsgünstigen Landesdarlehn.
Nähere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen gibt es beim Fachdienst Wohnungswesen des Märkischen Kreises unter Tel. 02351/966-6848 sowie auf der Homepage des Kreises (www.maerkischer-kreis.de) unter der Rubrik “Planen, Bauen & Wohnen - Wohnungswesen”. |
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