Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 12. Februar 2007

Keine "Kurzen" für die Kurzen

Karneval: Alkohol ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren tabu / Jugend- und Ordnungsamt appellieren an Verantwortung von Erwachsenen

Bocholt (pd).

Pils, Schnaps, Apfelkorn & Co. – Alkohol gehört nicht selten zum Karneval dazu wie "Alaaf" und "Helau". Mit Sack und Pack – und auch mit Alkohol – ziehen nicht nur Erwachsene zum Zug oder in die Kneipen. Viele Jugendliche und selbst Kinder greifen zur Flasche, obwohl sie es nach den Jugendschutzbestimmungen nicht dürfen.

Dabei gerät nicht nur Bier in die falschen Hände: "Angesagt sind besonders moderne Mixgetränke wie Alkopops, aber auch selbst gemischte wie Cola-Rum", weiß Ulrich Kuhlmann vom städtischen Fachbereich Jugend, Familie und Sport. Selbst Schnaps ist in Einzelfällen im Spiel, obgleich natürlich auch hier das Motto "Keine Kurzen für die "Kurzen"!" selbstverständlich sein sollte. Folge: Auch in Bocholt hat es in den vergangenen Jahren vermehrt Fälle von Alkoholvergiftungen unter Kindern und Jugendlichen gegeben.

Zur heißen Karnevalsphase mit dem Höhepunkt am Rosenmontag appellieren das städtische Jugend- und Ordnungsamt zusammen mit der Polizei daher an die besondere Verantwortung der Erwachsenen. Sie sollten ein Auge auf den Nachwuchs werfen und sich bei Bedarf nicht scheuen, resolut einzuschreiten.

Es gelten folgende Regeln:

  • Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
  • Für brandweinhaltige Getränke (dazu gehören auch die sog. Alkopops) gilt eine Altersbegrenzung von 18 Jahren.
  • Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.

Eltern sollten offen mit ihren Kindern über das Thema "Alkohol und seine Folgen" reden. Bei ernsthaften Zweifeln sollten Eltern sich nicht scheuen, einen Blick in den Rucksack des Kindes zu werfen.

Für Gaststätten und Einzelhändler gelten besondere Vorschriften, wie der Fachbereich Öffentliche Ordnung mitteilt:

  • Vor der Abgabe von Alkohol im Zweifel den Ausweis zeigen lassen. Werden die Zweifel nicht ausgeräumt, unterbleibt mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen der Verkauf.
  • Gaststätten sollten mindestens ein anti-alkoholisches Getränk nicht teurer anbieten als das billigste alkoholische Getränk - so sieht es das Gaststättengesetz vor.
  • Das aktuelle Jugendschutzgesetz muss gut sichtbar aufgehängt werden.

Polizei, Bocholter Stadtwacht und Jugendamt haben an Rosenmontag Kräfte im Einsatz. Gaststätten, Kioske und Tankstellen werden vom Fachbereich Öffentlich Ordnung im Vorfeld schriftlich darauf hingewiesen, den Jugendschutz einzuhalten. Ferner werden Plakate an Verkaufsstellen verteilt, die unter dem Slogan "Erst vorgeglüht - dann abgesoffen" Aufmerksamkeit für das Thema wecken sollen.

Weitere Informationen zum Thema erteilen der Fachbereich Jugend, Familie und Sport unter Tel. 02871/953533 und der Fachbereich Öffentliche Ordnung unter 02871/953352.


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